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24. Feber 2010 / 21:10 Uhr

Emotionale Debatte über Behinderten-Tötung vor der Geburt

Der emotionale Höhepunkt der heutigen Plenarsitzung war die Debatte über den Antrag des freiheitlichen Abgeordneten Hofer, mit dem der § 97 des Strafgesetzbuchs geändert werden soll. In dem diskutierten Paragraphen ist geregelt, dass auch nach der 22. Lebenswoche abgetrieben werden darf, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass ein Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.

Hofer schilderte dem Plenum berührende Fälle, die an ihn von Eltern behinderter Kindern sowie von Behinderten herangetragen wurden. In seiner Wortmeldung gab Hofer ebenso den Bericht eines Arztes wieder, wonach die Tötungshandlung von behinderten Kindern durch Herzstich oftmals fehlschlage und die betroffenen Kinder elend zu Grunde gingen. Für Hofer ist klar, dass Behinderte kein unwertes Leben darstellen dürfen. Er forderte, dass die Parlamentsfraktionen die Abstimmung über diese Materie freigeben und den Klubzwang aufheben.

In der Wortmeldung des Sozialisten Jarolim war erkennbar, dass er einer Regelung dieser Tötungshandlung im Strafgesetzbuch nichts abgewinnen kann. Die selbst behinderten Abgeordneten Jarmer (Grüne) und Huainigg (ÖVP) forderten in überaus emotionaler Weise eine sensible Behandlung des Themas. Die kinderlose BZÖ-Vertreterin Martina Schenk (37) versuchte durchaus überraschend, die Behinderten-Abtreibungen durch das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf ihren Körper zu legitimieren – unter dem Applaus des ehemaligen Abtreibungs-Gegners und sechsfachen Vaters Ewald Stadler.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zur Behandlung zugewiesen.

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