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25. Feber 2010 / 13:21 Uhr

Rechtsstaat bekämpft Väterrechte mit Terrorkeule

In den Medien liest man derzeit vom Kampf geschiedener Väter um ein gemeinsames Sorgerecht oder zumindest gerechte Besuchsregeln – und von der Unverhältnismäßigkeit der Reaktion der Staatsgewalt auf deren teilweise spektakuläre Aktionen. Väter sind ihren Kindern genauso zugetan und haben das gleiche Recht, die Freuden (und Leiden) des Aufwachsens ihrer Kinder zu teilen, wie Mütter.

Mancher Gerichtsentscheid in diesen speziellen Scheidungssachen ist kaum verständlich, oft nur vom Vorurteil geprägt, dass Mütter jedenfalls besser für das Kind seien. Dass da manche Väter auch zu drastischen Maßnahmen zu greifen versucht sind, macht gerade der Fall Luca verständlich, wo dem Vater erst geglaubt wurde, als das in Obhut der Mutter befindliche Kind bereits ermordet worden war!

Gerade beim Besuchs- und Sorgerecht hat man nicht die Zeit für ein langwieriges Gerichtsverfahren: Je kleiner das Kind, desto schneller ist es dem abwesenden Elternteil entfremdet. Der Protest mancher Väter wegen „gerichtlicher Verschleppung des Falles“ ist zwar möglicherweise nicht voll gesetzeskonform, aber aus seiner subjektiven Notlage heraus, wenn „nichts anderes fruchtete“, nachvollziehbar.

Keinesfalls nachvollziehbar ist hingegen die Reaktion der Justiz, nämlich die Anklage nach dem „Mafia- oder Terrorparagrafen“ (§§ 246, 278b StGB) – wegen Gefährdung des Staates! Viel eher scheint die Anwendung dieser Paragrafen durch die Strafverfolgungsbehörden selbst den Rechtsstaat zu gefährden, denn eines seiner Grundprinzipien ist die Verhältnismäßigkeit. Der Staat muss sich in Anwendung seiner Zwangsgewalt auf das gelindest nötige Mittel beschränken, alles andere ist Willkür! Die Anwendung der obgenannten Paragrafen, die die Beschuldigten jedenfalls stigmatisiert und sie gefährlicher erscheinen lässt als gewöhnliche Verbrecher, ist jedenfalls kein im Rechtsstaat zulässiges Mittel, selbst um „unliebsame Querulanten“ ruhig zu stellen.

Kein Mensch kann ernsthaft eine Gefährdung des Staates aus dem Protest jener Väter konstruieren, die von der Justizministerin selbst in eine Arbeitsgruppe "Gemeinsam Obsorge"  ins Ministerium und zu weiteren Beratungen eingeladen wurden.

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