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Welche Sportwetten-Steuer wird in Österreich fällig?

6. Juni 2019 / 20:56 Uhr

Welche Sportwetten-Steuer wird in Österreich fällig?

Das Geschäft mit den Sportwetten in Österreich boomt. Immer mehr Österreicher fordern gerade im Rahmen von großen Turnieren ihr Glück heraus. Im Länderdreieck mit Deutschland und der Schweiz nimmt Österreich eine Sonderposition ein. In keinem anderen Land sind die Rahmenbedingungen aus steuerlicher Sicht für Sportwetten so gut wie hier.

Während in Deutschland von den Buchmachern eine Wettsteuer von 5 Prozent erhoben wird, die sie meistens an die Spieler weitergeben, entfällt diese in Österreich vollkommen. Wie in der Schweiz muss in Österreich der Wetteinsatz nicht versteuert werden. Das heißt: Der individuelle Einsatz wird auch tatsächlich den Wetten zugesprochen, wodurch natürlich höhere Gewinnchancen bereitstehen.

Österreich verzichtet auf Steuer auf Wettgewinne

Auch wer Wettgewinne in Österreich erzielt, kann aufatmen. Wie in der benachbarten Bundesrepublik Deutschland wird auf die Versteuerung von Wettgewinnen verzichtet. In der Schweiz sieht das anders und komplizierter aus. In Österreich sind lediglich Berufsspieler von dieser Regelung ausgenommen. Da hier aus rechtlicher Sicht die Gewinne als Einkünfte zu verstehen sind, fällt dann natürlich auf die erzielten Gewinne eine entsprechende Steuer an.

Auch anderweitig fallen die Steuern für Sportwetten sehr privilegiert aus. Zwar gibt es keine Wettsteuer im klassischen Sinne, aber eine andere Abgabe, die beispielsweise auch bei der Abgabe von einem Lotto-Tipp fällig wird.

Keine Umsatzsteuer auf Glücksspiel in Österreich

In Österreich wird auf die allseits beliebten Glücksspiele jeder Art anders als in vielen anderen Ländern Europas keine Umsatzsteuer erhoben. Aktuell gibt es hier nur eine Ausnahme. Hierbei handelt es sich um die Spielautomaten, die noch an verschiedenen Standorten zu finden sind. Der Verzicht auf die Umsatzsteuer beim Glücksspiel liegt der eigenen Glücksspielabgabe zugrunde. Diese umfasst insgesamt 16 Prozent. Glücksspiele, die von der österreichischen Lotterien GmbH angeboten werden, sind sogar noch ein wenig schlechter gestellt. So wird auf Spiele, die von der Gesellschaft angeboten werden, noch eine Konzessionsabgabe erhoben. Meistens dient hier als Berechnungsgrundlage der Brutto-Wettumsatz.

Durch die Konzessionsabgabe sowie allgemeine Glücksspielabgabe beläuft sich die Gesamtbelastung bei einigen Spielen auf 34,5 bis maximal 43,5 Prozent des eigentlichen Wett-Einsatzes. Ähnlich verhält sich die Besteuerung der Toto-Tipps.

Sportwetten gelten nicht als Glücksspiel

Bei Sportwetten gibt es weder die Konzessionsabgabe noch die Glücksspielabgabe. Der Hintergrund ist simpel. Der österreichische Gesetzgeber sieht die Sportwetten bislang nämlich keineswegs als Glücksspiel an. Damit unterliegen sie auch nicht den Abgaben, die eigentlich für diesen Bereich  ins Leben gerufen wurden. Zwar wird seit Langem über die Zuordnung der Sportwetten zum Glücksspiel debattiert, doch der Verwaltungsgerichtshof hat alle Diskussionen hierzu bislang konsequent zurückgewiesen.

Die Argumentation dahinter ist einfach. Demnach ist der Verwaltungsgerichtshof davon überzeugt, dass zu einem Gewinn bei einer Sportwette eben nicht nur Glück gehört, sondern das auch ein gewisses Maß an Geschick voraussetzt. Weiterhin unterliegen die Sportwetten auch nicht der Umsatzsteuer, was wiederum dazu beiträgt, dass selbst ein Brot im Supermarkt mit höheren Steuern belastet ist als eine Sportwette. Derzeit berücksichtigt nur das österreichische Gebührengesetz diesen Bereich. Doch auch hier fällt die dafür vorgesehene Abgabe gering aus und liegt nur bei 2 Prozent. Die Ungleichbehandlung bei der Konsumsteuerbelastung ist dabei auch für viele österreichische Finanzrechtler derweil nicht nachvollziehbar. Zumal die Suchtgefahr hier ähnlich hoch ist wie bei anderen Glücksspielen.

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