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7. Dezember 2011 / 09:01 Uhr

Mordverdächtiger Ex-Polizeichef darf in Österreich bleiben

Polizei in GuatemalaEr ist der prominenteste Asylant Österreichs, aber auch der umstrittenste: Javier Figueroa, Ex-Polizeichef von Guatemala, soll für den Tod von zehn Häftlingen in seinem Heimatland verantwortlich sein. Nach einer abenteuerlichen Flucht bekam er Asyl in Österreich. Doch Guatemala wollte die Auslieferung von Figueroa, um ihm den Prozess zu machen. Dort könne er aber kein faires Verfahren erwarten, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Linz. Eine Auslieferung sei daher nicht zulässig.

Polizei in Guatemala

Polizei in Guatemala

Die Polizei von Guatemala ist mit schweren Vorwürfen konfrontiert.
Ihr ehemalige Chef Javier Figueroa wird jedoch nicht ausgeliefert.
Foto: Danilojramirez / WIkimedia (CC BY 3.0)

Unzensuriert.at hat schon mehrmals über diesen brisanten Fall berichtet. Figueroa kam im Jahr 2007 als 40-Jähriger nach Österreich, nachdem er über Costa Rica und Spanien flüchtete und im Erstaufnahmezentrum Thalham, OÖ, einen Asylantrag stellte. Dieser wurde positiv entschieden. Seitdem lebt er mit seiner Familie („Unsere drei Kinder sind gut integriert“, sagte Leslie Figueroa kürzlich in einem Standard-Interview) im Innviertel. In Schärding hat der Ex-Polizeichef, der eigentlich Frauenarzt ist, mit seinem Bruder sogar ein Lokal betrieben. Als anerkannter Asylant genoss er den Schutz lokaler Polizisten, da er beim Asylantrag angab, von Drogenbossen bedroht zu werden.

Doch die guatemaltekischen Behörden ließen nicht locker, wollten die Auslieferung. Auch Amnesty International  machte sich dafür stark, nachdem UNO-Ermittler Figueroa die Beteiligung an Morden vorwarfen. Dies streitet der ausgebildete Arzt ab, er habe nie gemordet oder den Befehl dazu gegeben.  Die österreichischen Behörden waren offenbar unsicher, was sie tun sollten. Figueroa wurde festgenommen, dann gegen Kaution freigelassen, schließlich in Auslieferungshaft gesteckt.  Nun wurde endlich eine Entscheidung getroffen und die Auslieferungshaft beendet. Das Gericht kündigte aber an, dass es als logische Konsequenz ein Inlandsverfahren gegen den Guatemalteken geben werde, auch ein Festnahmeantrag sei bereits gestellt worden. Die Verhängung einer Untersuchungshaft sei von der Justiz zu prüfen.

Somit wurde ein Mordprozess, der eigentlich in Guatemala verhandelt hätte werden müssen, nach Österreich verlegt. Wie auch die damit zusammenhängenden Probleme und Kosten, die jetzt die Steuerzahler tragen müssen.

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