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12. Jänner 2012 / 10:32 Uhr

Jackpotprozess gegen Casinos AG geht im April weiter

BildNach dem ersten Verhandlungstag am Landesgericht Feldkirch in Sachen 43-Millionen-Jackpot steht fest, dass der Glücksspielmonopolist Casinos Austria AG weiterhin nicht daran denkt, den Gewinn auszuzahlen. Am 10. Jänner 2012 versuchte die zuständige Richterin vorerst einen Vergleich zwischen dem Spieler, der nach seinem Standpunkt einen Superjackpot von 43 Millionen geknackt hatte, und der Casinos Austria AG zu erreichen. Um sich die Prozessgebühren überhaupt leisten zu können, hatte der Spieler vorerst nur 5 Millionen, also einen Teilbetrag eingeklagt. Aber auch auf dieser Basis waren die Casinos nicht einsichtig. Von ihrem Standpunkt aus, handelte es sich beim Jackpot vom vergangenen März 2011 lediglich um einen technischen Fehler, und deshalb will man keinen Gewinn an den enttäuschten Spieler als Gewinn auszahlen.

Prozess gegen die Casino AG wird im April fortgeführt

Landesgericht Feldkirch

Landesgericht Feldkirch

Der Millionenprozess findet am Landesgericht
Feldkirch statt.
foto: böhriner/wikimedia( CC-BY-SA-2.5)

Für den Glücksspielmonopolisten Casinos Austria AG ist die Sache aber nach dem ersten Verhandlungstag keineswegs ausgestanden. Nachdem es zu keiner Einigung der Parteien gekommen ist, weil die Casino AG nicht bereit war, ein für die Gegenseite akzeptables Vergleichsangebot zu stellen, wurde der Prozess nunmehr auf den April vertagt. Dann soll in die Causa direkt eingegangen werden und im Detail der gesamte Ablauf im konkreten Fall erörtert werden. Aber auch die allgemeinen Geschäftspraktiken des Glücksspielmonopolisten Casinos Austria im Zusammenhang mit dem Spielerschutz werden wohl ausführlich diskutiert werden. Und dies kann für die Casinos eine höchst unangenehme Diskussion werden. Laut Medienberichten soll die Casino AG lediglich 500.000 Euro als Vergleichssumme geboten haben, was nur einem Bruchteil der tatsächlich streitigen Gesamtsumme entspricht.

Gerichtsgutachter und Finanzministerium am Zug

Bis zum 27. April, dem nächsten Verhandlungstag, wird die Causa Casinojackpot aber keineswegs ruhen. Vielmehr wird auf anderen Ebenen dieser Rechtsfall weiter erörtert werden. So hat das Landesgericht Feldkirch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen bestellt, der den derzeit in einer Lagerhalle unter Verschluss stehenden, defekten Spielautomat untersuchen soll. Dies ist bisher aus unverständlichen Gründen nicht passiert. Vielmehr war der Automat nach dem Spiel abgebaut worden. Neben einem Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Automaten zum Zeitpunkt des Spiels sollen auch die Spielbedingungen analysiert werden, unter denen das Spiel zustande gekommen ist. Darüber werden auch diverse Zeugen, die den Spielverlauf miterlebt haben, befragt. Aber nicht nur die Gutachter werden bis April aktiv sein. Im Zusammenhang mit dieser Causa liegt auch eine detaillierte parlamentarische Anfrage im Bundesministerium für Finanzen. Das Finanzministerium ist Aufsichtsbehörde für das Glücksspielwesen und damit auch für den konkreten Spielverlauf und die eingesetzten Spielapparate. In diesem Zusammenhang soll das Ministerium Auskunft darüber geben, welche Vorkehrungen generell gegen solche Vorfälle getroffen worden sind und wie man mit der Causa aktuell umgeht.

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