Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

30. Jänner 2012 / 07:39 Uhr

Irische Hausbesitzer dürfen wieder Gewalt gegen Eindringlinge anwenden

Während die meisten Europäer von ihren Regierungen entwaffnet und somit den Kriminellen mit Schusswaffen hilflos ausgeliefert sind, geht der Inselstaat Irland nun den entgegengesetzten Weg: Dort ist es nun legal, “vernünftige Gegenwehr” gegen Eindringlinge zu leisten, um das Eigentum und die Familie zu schützen. Das Recht ist nun wieder auf der Seite der Hausbesitzer, die Opfer eines Einbruchs geworden sind – “wie es schon immer hätte sein sollen”, so die irische Polizei.

Die Gemeinschaft der Polizeiinspektoren (AGSI) hatte vor Einführung des neuen Gesetzes verlautbart, dass “die aktuelle Situation, welche Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor Einbrechern zurückzuziehen, nicht tolerierbar ist“. Der irische Bürgerrechtsrat hingegen kritisiert das neue Gesetz und bezeichnet es als “Lizenz zum Töten”: “Das Gesetz ermuntert die Menschen, tödliche Angriffe zur Verteidigung ihres Eigentums zu führen”, so der Ratsvorsitzende Mark Kelly, der der Meinung ist, das Gesetz verstoße gegen die Menschenrechte. Es enthalte “ungenügenden gesetzlichen Schutz, um das Recht auf Leben der Hausbesitzer oder EIndringline zu schützen.”

Justizminister Alex Shatter kontert diese Behauptung: Zuvor seien die Rechte der Bewohner, die einen Einbrecher entdecken, unklar gewesen, “Dies wurde nun durch das Gesetz betreffend vernünftiger Maßnahmen gelöst, Maßnahmen, die proportional zur wahrgenommenen Bedrohung sind. […] Der Grad der Maßnahmen hängt von den individuellen Umständen ab, es ist keine Lizenz, jeden zu töten.”

Der “Criminal Law (Defence and the Dwelling) Act 2011” hält explizit fest, dass eine Person keine Verpflichtung hat, sich von ihrer Wohnung zurückzuziehen. Ein Bewohner darf Gewalt gegen einen Einbrecher anwenden, wenn er der Meinung ist, dieser habe sein Eigentum für das Begehen eines Verbrechens betreten – wenn der Rahmen der Gewalt notwendig ist, um sich selbst, andere oder Eigentum zu beschützen oder das Verbrechen zu verhindern. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Gewalt mit Todesfolge in diesem Rahmen nicht ausgenommen ist. Auch kann der verteidigende Bewohner nicht für Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die aus solcher Verteidigung hervorgehen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

29.

Mrz

14:39 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link