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ORF

2. Feber 2012 / 12:05 Uhr

Justiz blockiert Korruptions-U-Ausschuss

BildDie Justiz hatte gegenüber der Einsetzung des Korruptions-U-Ausschusses Bedenken. Man befürchtete, die Suche nach der politischen Verantwortung werde die strafrechtlichen Ermittlungen behindern. Nach den ersten drei Befragungstagen festigt sich der umgekehrte Eindruck: Die Justiz verzögert, erschwert und behindert die Aufklärungsarbeit der Abgeordneten – und auch ihre eigene – massiv.

Kommentar von Walter Rosenkranz

BildDer Verdacht, dass es in Zusammenhang mit der sogenannten Universaldienstverordnung zu Gesetzeskauf gekommen sein soll, ist alles andere als neu. Bereits im Jahr 2006 übermittelte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung auf der Basis mehrerer Medienberichte, die Zahlungen an das BZÖ und ihm zugehörige Politiker vermuten ließen. Die Behörde stellte das Verfahren jedoch ein und legte die Anzeige zu den Akten. Erst als 2010 eine reichlich dubiose anonyme Anzeige einging, entschloss man sich zu Ermittlungen, führte allerdings auch erst im Herbst 2011 die ersten Zeugen- und Beschuldigteneinvernahmen durch. Dass das Erinnerungsvermögen der involvierten Personen 2006, also unmittelbar nach dem Erlass der Verordnung, ein besseres gewesen wäre als fünf Jahre später, leuchtet wohl jedem ein.

ÖVP-Ressorts liefern Akten nicht

Darüber hinaus schafften es die Verantwortlichen des Innen- und Justizministeriums auch noch, den Abgeordneten im U-Ausschuss die Protokolle dieser Einvernahmen entweder bis heute vorzuenthalten oder viel zu spät – erst einen Tag vor Befragungsstart – ans Parlament zu liefern. Kooperation sieht anders aus. Dass beide Ressorts von ÖVP-Politikerinnen geführt werden und auch das Telekom-Management, das in dieser Causa zum Teil unter Verdacht steht, als ÖVP-nahe gilt, lässt tief blicken.

Diese Umstände stellen auch schon den wesentlichsten Erkenntnisgewinn aus den ersten drei U-Ausschuss-Tagen dar. Wenn Geld ans BZÖ geflossen ist – und das scheint außer Zweifel zu stehen –, so dürfte dies eher nicht mit der besagten Verordnung in Zusammenhang stehen. Die ist nämlich – das sagen die Verkehrsminister bis heute – sachlich völlig gerechtfertigt. Mit einem Freispruch für das BZÖ und seine damaligen Politiker, den Stefan Petzner daraus konstruieren möchte, hat das freilich nicht das Geringste zu tun.

Grün-oranges Duell schadet dem U-Ausschuss

Der Orange Petzner und sein grünes Gegenüber Peter Pilz scheren sich jedoch um die Aussagen der Auskunftspersonen generell wenig. Mit der auftragsgemäßen Untersuchung mutmaßlicher Korruptionsfälle hat ihre Arbeit kaum etwas zu tun. Sie inszenieren bisher mit vorgefertigten Urteilen ein Duell, das dem Parlamentarismus und seinem schärfsten Instrument, dem Untersuchungsausschuss, weiteren Schaden zufügt. Schade, dass ausgerechnet Oppositionspolitiker vorführen, wie wenig sie mit faktenbasierter Kontrolle der Regierung am Hut haben. Schade auch, dass die Medien diesen beiden ein besonderes Podium bieten, wie gestern beispielsweise in der ZiB 2, und sich damit an der Demontage des Ansehens von Politik und Politikern beteiligen.

Walter Rosenkranz ist Fraktionsführer der FPÖ im Korruptions-U-Ausschuss und Bildungssprecher seiner Partei im Nationalrat.

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