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26. Feber 2012 / 08:39 Uhr

Immobilienmarkt durch Belastungspaket stark bedroht

Nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes zur Immobilienbesteuerung stellt sich heraus, dass es sich in weiten Teilen um eine tatsächliche Substanzbesteuerung für private Grundstückseigentümer handelt. Damit wird ein weiterer Brocken des rot-schwarzen Belastungspakets, das unter Federführung von Faymann, Spindelegger und Fekter ausgearbeitet worden ist, offensichtlich. So differenzieren die Steuersätze vor und nach dem Stichtag 1. April 2002, darüber hinaus kommt es auch bei selbst errichteten Gebäuden zu einer erheblichen Verschlechterung. Damit könnte eine Ungleichheit gegeben sein, mit der sich höchstwahrscheinlich der Verfassungsgerichtshof wird befassen müssen.

Unterschiedliche Steuersätze mit Stichtag 1.4.2002

 

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Fekter hat nun auch die Immibilien im Visier.
Foto: World Economic Forum / flickr

Jedenfalls ist die Angelegenheit für den Laien äußerst verwirrend: So gibt es unterschiedliche Steuersätze vor und nach dem Stichtag 1.April 2002. Zum einen wird der Veräußerungserlös, also die Bruttoverkaufssumme, als Bemessungsgrundlage herangezogen, zum anderen der Veräußerungsgewinn. Als Steuersatz werden 25 Prozent vom Nettogewinn angesetzt. Ist man länger als 11 Jahre Eigentümer, so kann die Bemessungsgrundlage im 35. Jahr des Eigentums um bis zu 50 Prozent reduziert werden, sodass sich die Steuerbelastung auf 12,5 Prozent einschleift. Bei aller Komplexität steht schon heute eines fest: Die großen Verlierer werden jene sein, die Eigentum erworben haben, denn diese Immoblilienbesteuerung geht an die Substanz der Vermögenswerte.

Private Grundstücke massiv benachteiligt

Besonders pikant ist die Tatsache, dass bei privaten Grundstücksverkäufen, die zu einem Verlust führen, weder ein Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften noch ein Verlustvortrag in spätere Jahre zulässig sein. Ob diese Regelung hält, scheint mehr als fraglich. Dazu kommt, dass ebenfalls die Befreiung für selbst erstellte Gebäude eingeschränkt wird. Diese dürfen in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung nicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden sein. Aber auch Kapitalgesellschaften sind durch die Neuregelung schlechter gestellt. Diese müssen neben der Körperschaftsteuer von jährlich 25 Prozent nun zusätzlich bei Immobilienveräußerungen Steuer zahlen und werden so doppelt belastet. Auch darüber wird es sicherlich noch verfassungsrechtliche Diskussionen geben. Eines ist aber jetzt bereits fix: Der Immobilienmarkt und damit auch der Wohnungsmarkt wird in Zukunft durch diese massiven Einschnitte negativ belastet werden. Und das trifft im Resultat wieder einmal die Konsumenten.

Spekulanten profitieren von Reform

Die einzigen Profiteure der angestrebten Reform sind die Spekulanten. Bisher mussten all jene, die nicht selbst genutzte Immobilien innerhalb von zehn Jahren gewinnbringend verkauft hatten, für den Gewinn Einkommensteuer bezahlen. Das konnten bei entsprechendem Einkommen, das vermögende Menschen oft aufweisen, bis zu 50 Prozent sein. Diese Spekulanten zahlen künftig maximal 25 Prozent und sparen sich die Hälfte. Ähnlich profitiert haben die Zocker auch bei der Reform der Aktiensteuer vor etwas mehr als einem Jahr, während alle anderen nun unabhängig von der Behaltedauer zahlen müssen.

Mehr zu den Auskwirkungen des Belastungspakets:

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