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6. März 2012 / 09:10 Uhr

Europäischer Gerichtshof widerspricht türkischer Willkür

Kein Verständnis für den Cäsarenwahn bzw. in diesem Fall wohl Kalifenwahn des türkischen Ministerpräsidenten Recep Erdogan zeigt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wie der Online-Blog Turkishpress berichtet, wurde die Türkei vom Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung der Meinungsfreiheit zu einer Entschädigungszahlung von 5000 Euro verurteilt.

Recep Erdogan

Recep Erdogan

Premierminister Erdogan deckt Kritiker mit Klagen ein.
Karikatur: DokeyHotey/flickr (CC BY-SA 2.0)

Anlassfall war ein türkisches Gerichtsurteil aus dem Jahr 2008, das den Journalisten Erbil Tusalp zu Schadensersatzzahlungen an Erdogan verurteilte. Tusalp soll den Ministerpräsidenten in einem Artikel kritisiert haben, woraufhin Erdogan Klage einreichte und Recht bekam. Nach Ausschöpfen des türkischen Instanzenzuges wandte sich der Journalist letztendlich an den EuGH.

Wie Turkishpress weiter berichtet, soll es sich bei Tusalp um keinen Einzelfall handeln. Vielmehr sei Erdogan dafür bekannt, gegenüber kritischen Journalisten schnell vor Gericht zu ziehen. Bis 2005 lukrierte der Ministerpräsident auf diese Weise die stolze Summe von 111.500 türkische Lira. Seither soll er in Prozessen von türkischen Gerichten weitere 500.000 türkische Lira zugesprochen erhalten haben, das sind umgerechnet etwa 213.000 Euro. 

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