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2. März 2012 / 11:04 Uhr

Faymann geht vor Fischer in die Knie

Offensichtlich geht SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann vor der Kritik seinen Parteifreundes, Bundespräsident Heinz Fischer, in die Knie. Der Präsident hatte den Fahrplan für die Beschlussfassung des aktuellen Belastungspaketes heftig kritisiert. Im Zentrum stand der Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. April 2012. In einem Brief an den Bundeskanzler, der von der Präsidentschaftskanzlei auch den Medien zugespielt worden war, hatte Fischer den „extrem kurzen Zeitraum“ gerügt, der ihm als Bundespräsident gesetzt worden sei, um das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzespaketes zu prüfen.

Koalitionspartner ÖVP und Opposition gaben Fischer Recht

Faymann

Faymann

Kanzler Werner Faymann beugt sich der Kritik seines
SPÖ-Kollegen im Bundespräsidentenamt.
Foto: Werner Faymann / flickr (CC BY-ND 2.0)

Während Faymann zu Beginn der Debatte öffentlich auf stur schaltete und bekannt geben ließ, dass am Zeitplan festgehalten werde, scheint der rote Bundeskanzler nun eine Kehrtwendung zu versuchen. Nunmehr ließ Faymann verlauten, dass man einen Zeitplan finden werde, der den Anforderungen des Bundespräsidenten entspreche. Schon im Vorfeld von Faymanns Richtungsänderung hatten Vizekanzler und ÖVP-Bundesparteiobmann Michael Spindelegger und das ÖVP-geführte Finanzministerium mitgeteilt, dass man sich eine Verschiebung vorstellen könnte und am 1. April keineswegs festhalte. Auch die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und BZÖ zeigten Verständnis für die Rüge des Bundespräsidenten. Der freiheitliche Oppositionschef HC Strache lobte ausdrücklich die aktuelle Rolle des Bundespräsidenten, „der einmal nicht als SPÖ-Parteisoldat gehandelt“ habe.

Geplanter Ablauf für Gesetzgebung wieder offen

Eigentlich hätte das Belastungspaket am kommenden Dienstag von der rot-schwarz Koalition im Ministerrat beschlossen werden sollen. Gleichzeitig soll auch das Finanzrahmengesetz 2013 bis 2016 zur Beschlussfassung kommen. Am 14. März soll das Gesetzeskonvolut einem Expertenhearing im Nationalrat unterzogen werden. Am 28. und 29. März sind die Beschlussfassungen im Plenum des Nationalrates angesetzt. Am 1. April wäre dann das Inkrafttreten geplant gewesen. Damit hätte der Bundespräsident nur zwei Tage Zeit, um die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Dieser Zeitpunkt ist nun wieder offen und könnte auf 1. Mai verschoben werden. An den Inhalten, die in erster Linie die Bürger weiter belasten, ändert dies freilich nichts. 

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