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12. März 2012 / 11:05 Uhr

Einheitszigarette gefährdet österreichische Zulieferindustrie

Wenn es nach der Europäischen Union und ihren rot-schwarz-grünen Gesundheitspolitikern geht, dann soll es auch in Österreich bald nur mehr die Einheitszigarette in der Einheitspackung mit dem fermentierten  Einheitstabak geben. Im Juli 2009 beschloss die Europäische Kommission, die aktuell aus dem Jahre 2001 stammende Tabakproduktrichtlinie weiter zu verschärfen. Damit möchte man das Rauchen weiter zurückdrängen und der Tabakwirtschaft einen weiteren Schlag verpassen. Vordergründig wird dies mit dem Argument des Gesundheits- und Jugendschutzes gerechtfertigt, im Hintergrund geht es um fundamentale Interessen einer Gesundheitslobby mit totalitären Zügen. Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) hat nunmehr eine Anfragenserie an die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit, Finanzen und Wirtschaft gestellt, um diese Problematik aufzugreifen.

Verbote von Zusatzstoffen und Produktwerbung 

Zigaretten

Zigaretten

Die Einheitszigaretten sind gesundheitspolitisch höchst umstritten.
Foto: CrazyD / Wikimedia (CC-BY-SA-3.0)

Geht es nach der EU-Gesundheitspolitik, dann soll die geplante Novellierung die Einschränkung bzw. das völlige Verbot von Zusatzstoffen in Tabakprodukten; das Verbot von Produktwerbung am Verkaufsstandort, also in der Trafik oder am Zigarettenautomaten, und die Einführung der Einheitspackung und Einheitszigarette, im gesundheitspolitischen Fachchinesisch „Plain Packaging“ genannt, umfassen. Beschlossen sollen diese Maßnahmen noch heuer werden. Dabei belegen zahlreiche Gesundheitsstudien, dass mit Verboten dieser Art dem Rauchen bei Jugendlichen und der daraus resultierenden Gesundheitsschädigung keineswegs erfolgreich und nachhaltig begegnet werden kann.

Tabakproduktrichtlinie schädigt WIrtschaft

Während der Nutzen dieser Maßnahmen im Sinne der Gesundheit umstritten ist, liegen die negativen Auswirkungen für die Wirtschaft klar auf der Hand. Betroffen sind die Bereiche Steuern und Abgaben, Markenschutz und Urheberrecht. Darüber hinaus führt eine solche Regelung zu einem eingeschränkten Wettbewerb, begünstigt die illegale Herstellung von Zigaretten und forciert dadurch den Schmuggel. Letztlich mündet dies alles im Verlust von Arbeitsplätzen und in einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes.

Einheitszigarette ist großes Gefahrenpotential

Vor allem das Szenario einer Einheitspackung mit einer Einheitszigarette birgt Gefahren für Gesundheit, Steuereinnahmen und Wirtschaftsstandort. Einheitspackungen und Einheitszigaretten begünstigen die organisierte Kriminalität, da die Herstellung gefälschter Zigaretten durch ihre schwere Unterscheidbarkeit von Markenprodukten gefördert wird. Diese gefälschten Zigaretten wiederum bedingen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, da diese keiner strengen Inhalts- und Qualitätskontrolle bzw. gesundheitlichen und hygienischen Standards unterliegen. Hand in Hand damit kommt es zur Vernichtung von Markenwerten sowie einer Wettbewerbsverzerrung, da schlussendlich nur noch über Billigpreise eine Konkurrenzsituation auf dem Tabakmarkt erzeugt werden kann. Dies alles resultiert in einem massiven Ausfall von Tabaksteuer und sonstigen Steuern und Abgaben. 

Österreich als Wirtschaftsstandort betroffen

Österreich ist derzeit Produktionsstandort und Firmensitz einer ganzen Reihe von hochentwickelten Industrie- und Zulieferbetrieben die in der Produktionskette von Zigarettenpapier, Zigarettenpapierdruck sowie Zigarettenschachteln engagiert sind. Eine Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie in diesem Bereich würde zu einer massiven Beeinträchtigung des Wirtschaftsstandortes Österreich führen. Bereits 2010 haben sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mehr als 85 Prozent der österreichischen Teilnehmer gegen die geplanten Änderungen ausgesprochen.

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