Eine neuerliche Rundfunkgebührenerhöhung steht den Österreichern ins Haus. Um nicht weniger als sieben Prozent sollen die ORF-Gebühren ab Juni 2012 erhöht werden. Diese Erhöhung ließ sich der ORF nun von der staatlichen Medienbehörde KommAustria absegnen. Die KommAustria gab auf der Grundlage des ORF-Gesetzes dem staatlichen Rundfunkunternehmen quasi den gesetzlichen „Persilschein“, dass diese weitere Gebührenerhöhung nicht gegen das Gesetz verstößt. Die staatliche Medienbehörde attestierte dem ORF eine "sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages“. Damit kann sich der Staatsfunk „frisches Geld“ auf Kosten der heimischen Rundfunkgebührenzahler holen.
ORF holt sich heuer weitere 20 Millionen, 2013 sogar 35,6 Millionen
Foto: Unzensuriert.at
Mit dieser Geldbeschaffungsaktion holen sich der SPÖ-nahe ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und der ÖVP-nahe kaufmännische Direktor Richard Grasl allein für die nächsten beiden Jahre insgesamt 55,6 Millionen Euro von den Gebührenzahlern. 2012 sollen 20 Millionen Mehreinnahmen fließen, 2013 sogar 35,6 Millionen. Mit den in manchen Bundesländern zusätzlich eingenommenen Kulturabgaben werden sich jedenfalls die Kosten für die Gebührenzahler weiter erhöhen.
Rundfunkgebührenmonopol steht neuerlich in Diskussion
Durch die bevorstehende Enerhöhung steht politisch ein weiteres Mal das staatliche Rundfunkgebührenmonopol zu Gunsten des ORF zur Diskussion. So hatte der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) bereits letzte Woche gegen diese Ausnützung des Monopols Einspruch erhoben und Parteienstellung bei der KommAustria gefordert. Zentrales Argument des VÖP: "Die Gebührenerhöhung erfolgt gleichsam über ein selbstreferenzielles System, bestehend aus der ORF-Geschäftsführung und dem ORF-Stiftungsrat." Der daraus abgeleitete Vorwurf lautet, es werde keine Rücksicht auf andere Marktteilnehmer genommen. Dass die Kritik sitzt, bewies der ORF selbst, der die Argumentation des Privatsenderverbands mit den Bewertungen „Frechheit“ und „Abstrusität“ versah. Gut möglich, dass sich nach der KommAustria auch der Verfassungsgerichtshof mit dieser Causa beschäftigen wird.
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