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17. April 2010 / 08:11 Uhr

Muslimischer Glaubenskrieg auf Grazer Straßen

Die klassischen Wappen wie wir sie kennen, entstanden in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, zu der Zeit der Kreuzzüge und wurden mit dem Auftreten großer Ritterheere in Verbindung gebracht. Heutzutage repräsentieren Wappen meist Gemeinden, Länder und Staaten.

Ein weißer Panther im grünen Schild, das von einer Krone mit Kreuz gekrönt wird. Dieses Wappen repräsentiert das Land Steiermark und darf seit dem Gesetz vom 20. November 1979 über den Schutz des steirischen Landeswappens nicht verändert werden.

KennzeichenMuslimische Taxifahrer konnten den Anblick des Kreuzes, welches Teil des Grazer Wappens ist, nicht mehr ertragen und kratzten es einfach weg oder ersetzten es gegen den Halbmond. FPÖ-Menschenrechtssprecher NAbg. Dr. Gerhard Kurzmann stellte in diesem Zusammenhang eine Anfrage an das Bundesministerium für Justiz betreffend den juristischen Sachverhalt in dieser Causa.

Bei der Frage nach der Urkundenfälschung antwortete das Bundesministerium für Justiz wie folgt: „…Eine Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 1 StGB begeht, wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden. Da den Tätern kein Gebrauchsvorsatz zu unterstellen sein wird, kann der dargestellte Sachverhalt nicht unter den Tatbestand der §§ 223, 224 StGB subsumiert werden.“

Die Polizei ermittelt gegen die Täter wegen „Urkundenfälschung“, die Politik jedoch wiegelt ab, schließlich wäre es ja wirklich möglich, dass das Kreuz des Steirischen Wappens, die Muslime beleidigt.

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