Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

30. März 2012 / 23:31 Uhr

Wirtschaftskammer-Wahl: Ermittlungen gegen Hotelier Schick

Eine neue Wendung nehmen die Ermittlungen wegen Wahlbetrugs bei der Wiener Wirtschaftskammerwahl 2010. Nach einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ kündigte Justizministerin Beatrix Karl an, die Untersuchungen auch gegen den Chef der Schick-Hotelgruppe, Dr. Martin Schick, zu führen. Er hatte bei der Wahl den Vorsitz in der Wahlkommission der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft inne.

Ermittlungen wegen Wahlbetrugs dauern an

Hotel Stefanie

Hotel Stefanie

Martin Schick betreibt in Wien mit seiner Gruppe fünf Hotels,
darunter das Hotel Stefanie in der Taborstraße.
Foto: Otto Normalverbraucher / Wikimedia (CC BY-SA 2.0)

Die Wirtschaftskammerwahl 2010 in Wien war von zahlreichen Ungereimtheiten begleitet. Seit einiger Zeit werden daher Ermittlungen gegen drei Funktionäre geführt, die im Zusammenhang mit offensichtlichen Manipulationen stehen. Nun kommt ein weiterer Verdächtiger dazu.

Der hochrangige ÖVP-Wirtschaftsbund-Funktionär Martin Schick, Fachgruppenobmann der Wiener Hotelerie, soll laut parlamentarischer Anfrage dazu beigetragen haben, dass "Kandidaten ohne Wissen und Zustimmung von einer Wählergruppe nominiert wurden bzw. entgegen ihrem Willen von einem Wahlvorschlag gestrichen wurden". Dies alles fand in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft statt. Schick soll damals in einer demokratiepolitisch bedenklicher Art und Weise die Vorbringen der betroffenen Personen ignoriert haben" und damit sogar eine Anfechtung der Wahl ausgelöst haben. Die Justiz reagierte aber bisher nicht.

ÖVP-Parteifreundin Karl leitete nun Strafverfahren ein

Offensichtlich wird dem krisengeschüttelten ÖVP-Justizministerium die Causa Wirtschaftskammerwahl Wien 2010 nun doch zu heiß. So teilte Beatrix Karl in der Anfragebeantwortung an den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf mit:

Das in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Zl. 7332/J-NR/2010 (Fragen 7 bis 10) erwähnte Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wurde bislang noch nicht gegen Dr. M.S. geführt. Die zuständige Fachabteilung meines Hauses hat die vorliegende parlamentarische Anfrage auf Grund der darin namentlich gegen Dr. M. S. erhobenen Vorwürfe (auch) als Anzeige gewertet und gemäß § 78 StPO an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Nach dem mir vorliegenden Bericht wird die Staatsanwaltschaft Wien wegen des hier geschilderten Sachverhalts das Ermittlungsverfahren ausweiten. […] Die Justiz wird durch zügige und umfassende Aufklärung der in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe in einem rechtstaatlich einwandfreien Verfahren ihren Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu festigen.

Für Schick gilt ebenso wie für die übrigen Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Die Malversationen bei der Wiener Wirtschaftskammerwahl haben immerhin maßgeblich dazu beigetragen, dass die Regierungsparteien sich durchgerungen haben, das Briefwahlrecht zu reformieren. Schlupflöcher blieben jedoch bestehen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

19.

Apr

10:26 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link