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1. April 2012 / 23:28 Uhr

Schönborn hält Homo-Pfarrgemeinderat die Stange

Die krisengeschüttelte Erzdiözese Wien ist von einem neuen Skandal betroffen. Bei den Pfarrgemeinderatswahlen am 18. März wurde in Stützenhofen im Weinviertel der Homosexuelle Florian Stangl als Pfarrgemeinderat gewählt. Da er in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Mann lebt, wollte ihn der Ortspfarrer nicht zu diesem Amt zulassen. Daraufhin wurde der Fall zur Chefsache erklärt. Kardinal Schönborn lud Stangl und seinen Lebensgefährten ins erzbischöfliche Palais und bestätigte kurz darauf die Wahl des „verpartnerten“ Pfarrgemeinderats.

Kardinal Schönborn

Kardinal Schönborn

Die Entscheidung von Kardinal Schönborn stößt
auf massive Ablehnung bei vielen Gläubigen.
Foto: Th1979 / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Dieser Vorfall brachte für die konservativen Kreise in der Erzdiözese das Fass zum Überlaufen. Katholische Internetforen wie Gloria.tv, Kath.net oder Kreuz.net gehen mit dem Kardinal hart ins Gericht. Vorgeworfen wird Schönborn, dass seine Entscheidung, an Stangl festzuhalten, wider die Lehre der Kirche stehe.

Dieser Befund ist naheliegend. Denn im Can. 512 des Codex Iuris Canonici ist in § 3 geregelt, dass in den Pastoralrat nur Gläubige berufen werden dürfen, die sich durch festen Glauben, gute Sitten und Klugheit auszeichnen. Auch ist in der Pfarrgemeinderatsordnung für die Erzdiözese Wien festgelegt, dass sich die Wahlkandidaten zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen müssen.

Heutiger Papst Ratzinger klar gegen Homoehe

Das Lehramt der Kirche hat sich eindeutig gegen eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen. So hat die Kongregation für die Glaubenslehre unter dem damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger folgendes zur Homoehe festgehalten:

Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt die Weitergabe des Lebens […] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.

Aber nicht nur Kritik von konservativer Seite macht Schönborn derzeit zu schaffen. Auch eine Anfechtung der Wahl in Rom wurde von Pfarrer Christian Sieberer aus Penzing aufs Tapet gebracht. Da die Sachlage klar ist, werden diesem Vorstoß von Kirchenrechtsexperten große Chancen eingeräumt.

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