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11. April 2012 / 07:29 Uhr

Wieder wirres Häupl-Schreiben aufgetaucht

Michael Häupl Die Gesellschafter der Hofburg Betriebsgesellschaft haben Anfang des Jahres eine merkwürdige Entscheidung getroffen. Sie verständigten sich darauf, den Veranstaltern des WKR-Balls die Hofburg ab 2013 nicht mehr zur Verfügung zu stellen – auf Grund der „politischen und medialen Dimension“, wie man das Einknicken vor linken Vereinen umschrieb. Die FPÖ musste einspringen und die Versammlungsfreiheit der Verbindungsstudenten verteidigen. Der von den Freiheitlichen veranstaltete Akademikerball tritt am 1. Februar 2013 die Nachfolge des WKR-Balls an.

Michael Häupl

Michael Häupl

Michael Häupl tut sich beim Beantworten einfacher Fragen sehr schwer.
Foto: Manfred Werner – Tsui / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)t

Wer derart parteiisch agiert und im Wirtschaftsleben politische Entscheidungen trifft, wie dies die Hofburg-Gesellschafter getan haben, der muss sich kritische Fragen gefallen lassen. Im Nationalrat richtete sie der FPÖ-Abgeordnete Gerhard Deimek an die Ministerien und fand heraus, dass die an der Hofburg beteiligten Hotel-Konzerne in großem Umfang von staatlichen Buchungen profitieren, ebenso wie das Kongresszentrum Hofburg selbst. Die Anfragen wurden durch die einzelnen Ministerien genau beantwortet. In folgenden Artikeln sind die Auskünfte zusammengefasst:

Im rot-grünen Wien hingegen gehen die Uhren anders. Die Fragen waren ähnlich. Der FPÖ-Landtagsabgeordnete und Leiter des WKR-Ballkomitées, Udo Guggenbichler, wollte von Bürgermeister Häupl und seinen Stadträten ebenfalls Auskunft über die Buchungspolitik bei den Hotelbetreibern Austria Hotels, Intercontinental, Verkehrsbüro, Sacher und Schick. Die Antwort Häupls war ein dreiseitiges Geschwurbel, in dem der Bürgermeister Guggenbichler vorwarf, eine Dolchstoßlegende zu konstruieren. Tatsächlich jedoch phantasiert sich Häupl in ganz seltsame Zusammenhange, indem er schreibt:

Ein Versuch, sich der Anfrage rational unter zuhilfenahme (sic!) der Grundrechungsarten anzunähern, lässt erkennen, dass der in der Anfrage ausgewiesenen Gesellschafteranteilssumme – nämlich 97,19% – immerhin 2,81% auf alle Gesellschaftsanteile fehlen. Diese dürften wohl der Casinos Austria AG zuzurechnen sein. Entsprechenden Medienberichten zufolge (zB Online-Ausgabe derstandard vom 30.11.2011) war es diese Kapitalgesellschaft, die sich offensiv gegen weitere Burschenschafterveranstaltungen in der Hofburg ausgesprochen hat.

Mit anderen Worten in der Logik der Anfrage: Offensichtlich hat ein Wirtschaftsunternehmen, welches selbst gerade nicht in ruhigen ökonomischen Gewässern kreuzt und auch von (glückspielenden) Touristen in Wien profitiert, Druck
1. auf ein anderes Wirtschaftsunternehmen, an dem es, wenn auch nur mit einem de factor Zwergenanteil, selbst beteiligt ist, und/oder
2. auf mehrere prima vista erfolgreiche Gesellschaften bzw. Personen
ausgeübt. Ein enormer Druck, vergegenwärtigt man sich de Anteilsverhältnisse…

Erinnerungen an seltsame Geburtstagswünsche

Was Häupl bzw. seine Beamten damit sagen wollen, bleibt ihr Geheimnis. Das Schreiben erinnert über weite Strecken an die skurrilen Geburtstagswünsche, die jüngst ein Grüner Bezirkspolitiker aus dem Bürgermeisterbpro zugestellt bekam. Auch bei der Beantwortung der FPÖ-Anfragen verschwimmen die Dinge:

Es dürfte Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass wir mittlerweile das Jahr 2012 schreiben und in einer weitgehend globalisierten bzw. in diese Richtung fortschreitenden Welt leben. Ein Ausfluss daraus ist, dass manche Entwicklungen auf den ersten Blick logisch und klar erscheinen, sie dies tatsächlich aber nur vermeintlich sind und sich ebenso einer unmittelbaren und bewussten Einflussnahme entziehen.

Wollte oder konnte Häupl nicht korrekt antworten?

Was nicht nur vermeintlich, sondern auch tatsächlich logisch und klar erscheint, ist, dass Häupl die an ihn gerichtete Anfrage nicht beantwortet hat. Dazu wäre er gemäß der Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats jedoch verpflichtet. In § 31 (3) heißt es:

Der Befragte hat innerhalb von zwei Monaten ab Überreichung der Anfrage schriftlich zu antworten. […] Ist dem Befragten die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen.

Der dreiseitige wirre Text des Bürgermeisters ist wohl als Eingeständnis der Unfähigkeit zu werten, die gestellten Fragen zu beantworten. Jede andere Interpretation würde bedeuten, dass sich Häupl bewusst über die Geschäftsordnung hinwegsetzt und Fragen nach eigenem Gutdünken unbeantwortet lässt.

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