Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

17. April 2012 / 10:20 Uhr

Demnächst vor Gericht: Ousmane Camara gegen Unzensuriert.at

Ousmane CamaraUnzensuriert.at steht am 18. April vor dem Richter. Geklagt hat uns der Asylwerber Ousmane Camara, weil wir ihn mit dem Baron Münchhausen verglichen und den Verdacht geäußert haben, er könne ein Asylschwindler sein – freilich mit Hinweis auf die Unschuldsvermutung. Diese Wertungen sind uns nicht aus heiterem Himmel eingefallen, sondern auf Grund der unterschiedlichen Darstellungen von Flucht und Verfolgung, mit denen Camara selbst seit Jahren die österreichischen Behörden befasst.

Ousmane Camara

Ousmane Camara

Ousmane Camara, langjähriger Asylwerber und Medienliebling.
Foto: Screenshot ORF / Youtube

Da wäre einmal der Beschluss des Asylgerichtshofs, der Ende 2010 zur Abschiebung Camaras führen sollte. Die darin beschriebenen Versionen von Flucht und Verfolgung des angeblichen Studentenführers aus dem afrikanischen Guinea sind so mannigfaltig, dass wir sie in unseren bisherigen Artikeln gar nicht alle präsentieren konnten. Bezeichnend ist schon dieser Satz des Asylgerichtshofs:

Die nunmehr geltend gemachten Fluchtgründe wären zudem mehrfach zur Gänze geändert worden und deshalb in ihrer Gesamtheit als unglaubwürdig zu qualifizieren.

Dafür ausschlaggebend sind die Vorgänge um Camara in den Jahren davor. Denn nach der ersten Ablehnung eines Asylantrags in Österreich 2007 verschwand er – eigenen Angaben zufolge – wieder in seine Heimat Guinea, wo er drei Jahre lang unter falschem Namen gelebt haben will, ehe er enttarnt wurde. Über Gambia, Brüssel und London landete Camara erneut in Österreich. Auf der Flucht habe er seine Tochter in Afrika zurückgelassen, die nun in Angola lebe, schildert der Asylwerber detailreich auf der Webseite der Österreichischen Hochschülerschaft.

Seinen Anwalt Georg Zanger dürfte der Mandant über diese Odyssee nicht ausreichend informiert haben. Er wurde in der Tageszeitung Die Presse im Dezember 2010 dahingehend zitiert, dass Camara im Mai 2007 nach Großbritannien ausgereist sei und dann – auf Grund des Dublin-Abkommens zurückgeschickt – 2010 einen weiteren Asylantrag gestellt habe. Von der zwischenzeitlichen Rückreise nach Afrika berichtet Zanger nichts.

Studentenorganisation in Guinea nicht bekannt

In einem 45-minütigen Video von einer Pressekonferenz, die Camara im Jänner 2011 gemeinsam mit Aktivisten der Sozialistischen Linkspartei gab, schildert Camara in erster Linie die Umstände seiner ersten Flucht und behauptet, Anführer einer Studentenorganisation in Guineas Hauptstadt Conakry gewesen zu sein. Als Rädelsführer von Studentenprotesten sei er verhaftet und gefoltert worden. Unzensuriert-Recherchen lassen jedoch auch daran Zweifel aufkommen. Laut Auskunft der deutschen Botschaft in Conakry ist die von Camara genannte Studentenorganisation dort nicht bekannt.

Trotz des neuerlich negativen Asylbescheids 2010 wurde Ousmane Camara nicht abgeschoben. Er leistete Widerstand und muss sich deswegen noch vor Gericht verantworten. Behilflich war ihm ein österreichischer Student, den er im Gefängnis kennengelernt hatte und der für seine Hilfe bei der Verhinderung der Abschiebung zwar auch mit juristischen Konsequenzen rechnen muss, allerdings gemeinsam mit vier Kollegen auch den Ute-Bock-Preis der Organisation SOS Mitmensch einheimste. Für Camara und seine Helfer gilt die Unschuldsvermutung.

Endlich ein Erfolg für Zanger und seinen Mandanten

Rechtsanwalt Georg Zanger konnte jüngst im Asylverfahren endlich einen Erfolg für seinen Schützling verbuchen. Der Verfassungsgerichtshof hat die Abschiebeentscheidung des Asylgerichtshofs aufgehoben. Der merkwürdige Grund: Die mindestens 18 Monate, die Camara nicht im Land war, hätten die vorher getroffenen Entscheidungen hinfällig gemacht. Das habe der Asylgerichtshof nicht berücksichtigt.

Angesichts dieser Entwicklung bemühte sich Anwalt Zanger umgehend um Medien-Unterstützung. Irene Brickner vom Standard war zur Stelle und folgerte, dass es „richtig“ war, dass Camara gegen seine Abschiebung (gewalttätigen) Widerstand übte. Gewalt, so Brickner zwischen den Zeilen, ist gegen die „unfairen ‚Fremden‘-Gesetze“ allemal gerechtfertigt.

Brickners Artikel dient jedoch nur zur Hälfte der Verteidigung des Asylwerbers Camara, der Rest ist dem Angriff auf Unzensuriert.at gewidmet. Während sie selbst ungeprüft die Argumentation von Rechtsanwalt Zanger zu übernehmen scheint, bezeichnet die Journalistin unsere Rechercheergebnisse als „dubios“, obwohl sie uns immerhin bis nach Guinea führten bzw. amtlichen Dokumenten der Republik entnommen sind.

Standard-Leser können Brickners Theorien nicht folgen

Das bemerken übrgens auch die Standard-Leser. In der Kommentarspalte müssen sich Brickner und ihr Schützling Camara einiges anhören. Der Leser „Walles“ geht auf den Beschluss des Asylgerichtshofs ein und findet:

Die einzigen harten Fakten zum Fall kann man diesem Beschluss des Asylgerichtshofs entnehmen (der offenbar jetzt von VfGH aufgehoben wurde):
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente… 10_00.html
Camaras Behauptung, dass er Studentenführer war, ist im Verfahren erstaunlich spät aufgetaucht. Trotzdem wird das im Standard als Tatsache dargestellt. Wie hat das der Standard recherchiert?
Im Beschluss steht "betreffend XXXX alias XXXX alias XXXX". Wir wissen daher, dass der Mann bisher unter drei verschiedene Namen in Erscheinung getreten ist. Auch nicht sehr vertrauenserweckend.

„H. Kienhammer“ geht mit der Journalistin hart ins Gericht und schreibt:

Gehn S', Frau Brickner ..
… suchen Sie sich doch einmal ein Verfahren zur Berichterstattung aus, das tatsächlich unkorrekt gelaufen ist.
Der Mann ist kein Konventionsflüchtling!
Er lebte nach seinem 1. Asylansuchen vollkommen unbehelligt 3 Jahre lang in seiner Heimat.

Kritik an den schwankenden Auskünften des Asylwerbers und an der politischen Schlagseite der ihn verteidigenden Journalistin äußert auch Vera Rschung:

Bei den Gschichterln könnte einem richtig schwindlig werden. Einmal so, dann wieder so – weiß er überhaupt, wie er heißt? Man muss nicht politisch rechts stehen, um die Sache für einen ausgemachten Schwindel zu halten. Für Frau Brickner ist aber ein jeder Rechtsextremist, der sich zu der Causa seines Kritikvermögens bedient.Es ist nicht davon auszugehen, dass Ousmane Camara in Österreich im dritten Anlauf Asyl bekommt. Der Fall zeigt aber einmal mehr auf, wie lange sich die österreichischen Behörden auf der Nase herumtanzen lassen (müssen). Dazu tragen in erste Linie Leute wie Irene Brickner oder Georg Zanger bei, in bescheidenem Ausmaß vielleicht auch Ousmane Camara selbst.

Unterstützung im Verfahren herzlich willkommen!

Unzensuriert.at wird über den weiteren Verlauf des Rechtsstreits berichten. Falls Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns, wenn Sie

Vielen Dank im Voraus! Die Verhandlung nach dem Mediengesetz findet am 18. April 2012 vor dem Wiener  Landesgericht für Strafsachen statt. Ousmane Camara hat uns auch auf Unterlassung geklagt. Dies wird am 7. Mai vor dem Handelsgericht verhandelt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link