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17. April 2012 / 10:43 Uhr

Burgenländische Bürgermeister demnächst vor dem Richter?

Für manche Bürgermeister des Burgenlandes dürften die nächsten Monate bis zu den Gemeinderatwahlen reichlich turbulent werden. Laut Medienberichten müssen sich nicht weniger als 60 Gemeinde-Oberhäupter mit strafrechtlich relevanten Vorhalten wegen angeblicher Meldevergehen herumschlagen. Grundlage ist eine wahre Anzeigenflut, die bei den Sicherheits- und Strafbehörden des Burgenlandes eingelangt ist. Konkret geht es um die angebliche Um- und Neuanmeldung von Parteifreunden in den Gemeinden, um  damit die Wählerbasis für die amtierenden Bürgermeister zu verbreitern. Hat es tatsächlich solche politisch motivierten Meldevergehen gegeben, dann steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum. Mit Ausnahme eines Bürgerlisten-Manns handelt es sich bei den Bürgermeistern ausschließlich um rote und schwarze Gemeindechefs.

Konkrete Ermittlungen gegen drei Bürgermeister

Eisenstadt

Eisenstadt

Im Burgenland werden zahlreiche Bürgermeister des Amtsmissbrauchs
beschuldigt, einige sind Landespolitiker. Im Bild das Landhaus in Eisenstadt.
Foto: Clemens / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

In einem relativ konkreten Stadium sind bereits Ermittlungen gegen jene Gemeindechefs, die gleichzeitig Landtagsabgeordnete sind. So hat die Staatsanwaltschaft Auslieferungsbegehren für die Bürgermeister Gerhard Steier (SPÖ) und Josef Loos (SPÖ) sowie Manfred Kölly (Liste Burgenland) an den Landtag gestellt. In der nächsten Sitzung am 26. April soll über diese Begehren abgestimmt werden. Für das Burgenland ist diese aktuelle Diskussion rund um Scheinanmeldungen und Amtsmissbrauch aber keineswegs Neuland. Seinen Ausgang hatte die Causa Scheinanmeldungen bereits anlässlich der Burgenländischen Landtagswahl 2010. Damals musste der Zurndorfer ÖVP-Bürgermeister und Landesrat Werner Falb-Meixner wegen einer solchen Causa den Hut nehmen. Aktuell warten die Bürgermeister Walter Temmel und Walter Strobl, beide ÖVP, sowie der SPÖ-Bürgermeister Gerhard Pongracz auf eine Entscheidung der Anklagebehörde. Neben der Scheinanmeldung von Wahlberechtigten ist auch immer wieder die gefälschte Schulanmeldung von Kindern ein Thema.

Scheinanmeldungen sind Amtsmissbrauch

Dass Scheinanmeldungen durch den zuständigen Bürgermeister oder zumindest mit dessen Wissen und Willen kein Kavaliersdelikt sind, müsste sich bei den Gemeindechefs schön langsam herumgesprochen haben. Neben dem Verwaltungsdelikt ist man bei solchen „amtswegig“ organisierten Delikten sehr schnell im Zentrum des Amtsmissbrauchs angelangt. Hiefür drohen gemäß § 302 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ob und wie viele Bürgermeister sich während eines laufenden Strafverfahrens bzw. mit einer Vorstrafe bei den Gemeinderatswahlen im Oktober 2012 dem Wähler stellen, bleibt abzuwarten. Für alle betroffenen Bürgermeister gilt die Unschuldsvermutung.

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