Innen- und Justizministerium gehen in ihren Anfragebeantwortungen an den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Vilimsky von bescheidenen Aufklärungs- und Verurteilungszahlen nach dem Fremdepolizeigesetz. Österreich wird offensichtlich immer mehr zu einem Eldorado in Sachen Scheinehen, Erschleichung illegaler Aufenthaltstitel und damit zusammenhängendem Sozialmissbrauch durch Ausländer. Aufgriffe und Verurteilungen hinken deutlich hinterher.
“Der Kriminalist” zieht klare Bilanz bei Scheinehen
Das Branchenmagazin Die Kriminalisten berichtet, dass bei 60 Prozent der rund 8.000 jährlichen Hochzeiten in Wien 60 Prozent der Eheschließungen zumindest ein Partner keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit der Eheschließung ist jedoch der Aufenthaltstitel gekoppelt. Dies ist das Einfallstor für sogenannte “Heiratsvermittler”, die bis zu 7.000 Euro an Österreicher bieten sollen, wenn sie einer Ausländerin oder einem Ausländer mittels Heirat zum Aufenthaltsrecht verhelfen. Laut Kriminalisten soll es gerade in Wien einen schwunghaften Handel mit Scheinehen geben, in dieses Netzwerk sollen von Drogensüchtigen über Prostituierte und Alkoholiker bis hin zu Anwälten Personen aus allen sozialen Schichten involviert sein. Letztes Jahr soll ein Wiener Taxifahrer bis zu 30 Scheinehen auf diesem Wege vermittelt haben.
Fremdenpolizei gegen Scheinehen machtlos
Von Fremdenpolizisten wird vor allem die Machtlosigkeit beklagt. Die Ermittlungen hätten keinerlei Aussicht auf Erfolg, wenn nicht ein “Scheinehepartner” sich geständig zeige. Dazu gebe es keine handfesten praktischen Kriterien, um eine Ehe auch ohne ein Geständnis als Scheinehe behördlich bewerten zu können. Die Behörden seien daher machtlos, da sie nicht die Instrumente in die Hand bekämen, um auch tatsächlich gegen diese Form der Kriminalität vorzugehen. In weiterer Folge würden durch diese Scheinehen auch andere Delikte, wie Sozialmissbrauch begünstigt – ebenfalls ohne Konsequenzen.
Magere Bilanz von Innen- und Justizmininisterium
Laut Innen- und das Justizministerium ergibt sich eine magere Bilanz bei der Aufklärung und gerichtlichen Ahndung von Scheinehen und einschlägigem Sozialmissbrauch. So gab es 2011 lediglich 19 Schuldsprüche wegen Vermittlung und Eingehen von Scheinehen, im Amtsdeutsch Aufenthaltsehen und Aufenthaltspartnerschaften genannt. Lediglich vier davon waren unbedingte Freiheitsstrafen. Wegen unrechtmäßiger Inanspruchnahme von Sozialleistungen gab es gar nur sieben Verurteilungen und nur eine einzige unbedingte Freiheitsstrafe.
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