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24. April 2012 / 10:19 Uhr

BAWAG-Prozess geht in die zweite Runde

Fünf Jahre nach dem ersten BAWAG-Prozess beginnt am 25. April die zweite Runde vor dem Wiener Straflandesgericht. Das ursprüngliche Urteil, gefasst unter Vorsitz von Claudia Bandion-Ortner im Jahre 2008, wurde im Dezember 2010 durch den Obersten Gerichtshof (OGH) in wesentlichen Teilen aufgehoben. Bandion-Ortner, die nicht zuletzt wegen des BAWAG-Prozesses von der ÖVP zur Justizministerin gemacht wurde, waren in der ersten Instanz schwere formelle Mängel passiert. In diesem Zusammenhang müssen nun acht der seinerzeit insgesamt neun BAWAG-Angeklagten neuerlich vor den Richterstuhl.

Von Flöttl bis zu Elsner reicht die Runde der Belangten

Bawag-Buch

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Vieles von dem, was nun vor Gericht landete, wurde bereits nach dem
Banken-U-Ausschuss von Martin Graf in seinem Buch
"Pleiten, Betrug und BAWAG" thematisiert.

Auch bei der Zweitauflage des BAWAG-Prozesses sieht sich die Richterbank einer prominenten Runde von Managern und Organwaltern rund um die ehemalige Gewerkschaftsbank gegenüber. Auf der Anklagebank müssen neuerlich der Investmentbanker und Spekulant Wolfgang Flöttl sowie die ehemaligen BAWAG-Vorstände Peter Nakowitz, Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker  Platz nehmen. Dazu kommen der ehemalige ÖGB-Finanzchef Günther Weninger sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter. Nicht als Angeklagter, aber als Privatbeteiligter wegen einer „Subsidiarklage“ der BAWAG, steht Ex-Generaldirektor Helmut Elsner neuerlich vor Gericht. Streitpunkt ist die zivilrechtlich umstrittene Firmenpension, die sich die BAWAG zurückholen möchte. Einzig Elsners Nachfolger Johann Zwettler behält seinen ursprünglichen Schuldspruch ohne Neuauflage, ist allerdings haftunfähig.

Angebliche Milliarden-Spekulationsverluste im Visier

Neuerlich stehen die angeblichen Milliarden-Spekulationsverluste von Wolfgang Flöttl im Visier des Verfahrens. Im ersten Prozess hatte Flöttl darauf beharrt, dass er das gesamte ihm von der BAWAG anvertraute Geld verspekuliert hatte. Dies wird aber nicht zuletzt von Helmut Elsner auf das Heftigste bestritten. Dieser geht vielmehr davon aus, dass die Spekulationsverluste nicht in dieser Höhe eingetreten sind und Flöttl das Geld veruntreut hätte. Genährt werden diese Spekulationen durch die Tatsache, dass Flöttl handfeste Belege für den Spekulationsverlust zu keinem Zeitpunkt vorlegen konnte, erklärt wurde dies mit der Zerstörung von EDV-Anlagen und gespeicherten Unterlagen. Das Gericht machte sich seinerzeit aber offensichtlich auch nicht die Mühe, bei jenen nachzuforschen, die von der Spekulation profitiert haben mussten – etwa Börsen und Investmentgesellschaften.  

Vergleich mit Refco umstritten

Aber nicht nur die durch Flöttl verursachten Spekulationsverluste bleiben umstritten. Auch ein 2006 abgeschlossener Vergleich zwischen der BAWAG und dem ÖGB einerseits und den Gläubigern der Investmentgesellschaft Refco in den USA gibt Anlass zu Diskussionen. Auch hier moniert etwa Helmut Elsner, dass der damalige BAWAG-General Ewald Nowotny vorschnell und unter aufklärungsbedürftigen Begleitumständen einen Vergleich geschlossen hätte. So wären etwa Vermögenswerte von Wolfgang Flöttl im Zuge dieses Vergleichs freigegeben worden und sämtliche Nachforschungen über den Vermögensstand des Spekulanten abgebrochen worden.

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