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24. April 2012 / 15:21 Uhr

Fremdenrecht für Türken auf den Stand von 1995 zurückgesetzt

BildEin Urteil des Obersten Gerichtshof annuliert alle Änderungen des Fremdenrechtsgesetzes für jene Gruppe, die in der öffentlichen Wahrnehmung diese am nötigsten hätten: Für Türken sind alle Novellen ab 1995 ungültig. Darunter fällt auch die wichtig Garantie für wenigstens grundlegende Integration – dass Familienmitglieder Deutsch verstehen müssen, ehe sie nach Österreich einwandern können – und der Schutz vor Zwangsverheiratungen, der einen Nachzug erst ab 21 Jahren (statt bereits mit 18) ermöglichte.

 

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Die EU verhindert jegliche Regulierung der türkischen Einwanderung.
Foto: QuartierLatin1968 / wikimedia / (CC BY-SA 3.0)

Grund dafür ist ein Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei von 1963. Dieses sollte die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen stärken, hauptsächlich mit wirtschaftlicher Erholung der Türkei im Blickfeld, und forderte die "Sicherung der freien Bewegung der Arbeiter" zwischen den Ländern. Darauf baute 1980 eine Entscheidung des Assoziierungsrates auf, wonach keine neuen Regelungen eingeführt werden dürfen, die den "Zugang zu Arbeitsplätzen" im Territorium der Staaten einschränken. Bereits in solch frühen Jahren wurde der Grundsatz der EU, sich nach Möglichkeit nicht in innerstaatliche Angelegenheiten einzumischen, ignoriert.

Diese Entscheidungen, die aus einer Zeit stammen, als die Auswirkungen der ungehemmten Einwanderung noch längst nicht so deutlich waren wie zu jener Zeit, in der das österreichische Fremdenrecht verschärft wurde, nutzte nun ein Türke, um das ordnungsgemäße Ansuchen um die Aufenthaltsgenemigung zu umgehen. Er war als Asylwerber nach Österreich gekommen, hatte hier eine Österreicherin geheiratet und wollte den Aufenthaltsantrag direkt in Österreich stellen, obwohl die Gesetze fordern, dass er dies in der Türkei erledigen müsse. Daraufhin zog er vor Gericht – und zerschmetterte mit Hilfe der EU sämtliche Regelungen für seine Landesgenossen.

Grüne wollen Ende aller Integrationsspflichten

Alev Korun, grüne Integrationssprecherin und selbst türkischer Herkunft, fordert aufgrund dieser Meldung aufgeregt die Entfernung jeglicher Pflichten aus dem Fremdenrechtsgesetz für Menschen aus aller Welt. Sie möchte hingegen, dass der österreichische Staat diverse kostenintensive Zuwendungen wie Deutschkurse und "Integrationsprogramme" den Einwanderern auf dem Silbertablett bis vor die Haustür trägt – natürlich nur als freiwilliges Angebot. Wer Deutsch verweigern und die Kultur der neuen Heimat missachten möchte, soll dies nach der Meinung der Grünen und der EU selbstverständlich weiterhin tun.

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