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30. April 2012 / 13:03 Uhr

Regierung wollte ESM-Vertrag am Parlament vorbeischummeln

Wieder einmal wurde die rot-schwarze Bundesregierung beim verfassungspolitischen Schummeln ertappt. Vor dem am 2. Mai tagenden Verfassungsausschuss wollten die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP mittels Antrag den Artikel 9 des Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aushebeln. Dieser sieht bisher vor, dass nur durch Gesetz oder durch einen gemäß Art. 50 Abs. 1 genehmigten Staatsvertrag einzelne Hoheitsrechte auf andere Staaten oder zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen werden können. Damit ist gewährleistet, dass die Legistlative, sprich das österreichische Parlament als Volksvertretung bei solchen Maßnahmen jedes Mal seine Zustimmung geben muss.

Rot und Schwarz wollten mit Generalvollmacht Parlament aushebeln

Österreichisches Parlament

Österreichisches Parlament

Rot und Schwarz wollten das Parlament beim ESM aushebeln
Foto: Christian Hikade / Wikimedia

In einem Abänderungsantrag, den Rot und Schwarz kurz vor der entscheidenden Verfassungsausschusssitzung in Umlauf gebracht haben, sollte dieses Prinzip nun neutralisiert und mittels Generalvollmacht das Parlament als Volksvertretung umgangen werden. Zukünftig sollte die Abtretung von Hoheitsrechten „auf Grund von Gesetzen oder politischen, gesetzändernden oder gesetzesergänzenden Staatsverträgen“ möglich sein. Damit käme es zu einer massiven Machtverschiebung zu Gunsten der Bundesregierung. Es wäre dann den einzelnen Bundesministern bzw. der Regierung als Kollegialorgan überlassen, bei welcher Art der Abtretung von Hoheitsrechten das Parlament zu befragen ist. Als „Probeballon“ schoben SPÖ und ÖVP eine einfachere Umsetzung polizeilicher Abkommen vor. Tatsächlich würde eine solche Änderung auch ermöglichen, dass der ESM-Vertrag mittels Regierungsabkommen am Parlament vorbei beschlossen werden könnte.

FPÖ verhinderte antidemokratischen Vorstoß

Es war die FPÖ, die als Hüterin der österreichischen Verfassung diesen antidemokratischen Vorstoß erkannte und durch ihren Verfassungssprecher Harald Stefan stoppen konnte. „Der Versuch alleine jedoch macht deutlich, dass der Regierung zur Durchsetzung ihrer strikt EU-hörigen Politik jedes Mittel recht ist – bis hin zur Änderung der Verfassung und Aushebelung der Gewaltentrennung“, zeigt sich Stefan schockiert über die Vorgehensweise der Regierungsfraktionen. Nachdem die FPÖ diese Willküraktion aufgezeigt hatte, stellten sich auch Grüne und BZÖ dagegen. Durch die fehlende Zustimmung aller Oppositionsparteien muss die Regierung nun von ihrem Vorhaben abgehen.

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