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2. Juni 2012 / 09:25 Uhr

Erdogan findet deutliche Worte gegen Abtreibung

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist bekannt als ein Mann klarer Worte. Solche fand er auch zum Thema Abtreibung, als er letzten Freitag auf einer Konferenz zum Thema Bevölkerung sprach:
Ich sehe Abtreibung als Mord […]. Ich frage Sie: Was ist ist der Unterschied, ein Kind im Bauch der Mutter oder nach der Geburt zu töten?“ Mit den Worten „Jede Abtreibung ist ein Uludere“ zog er sogar eine Parallele zu einem fehlgeleiteten Luftangriff. Bei Uludere, einem Ort an der irakischen Grenze, griffen türkische Kampfflugzeuge im Dezember 2011 eine Gruppe Grenzüberquerer an, die man für PKK-Kämpfer hielt. Tatsächlich handelte es sich um türkische Kurden, die Schmuggel aus dem Irak betrieben. 34 Zivilisten kamen ums Leben.

Abtreibung ist in der Türkei seit 1983 legal und bis zur zehnten Schwangerschaftswoche erlaubt. Bei verheirateten Frauen ist auch die Zustimmung des Ehemannes notwendig. Die Zahl der Abtreibungen ist zuletzt gestiegen, von 60.000 im Jahr 2009 auf 70.000 im Jahr 2011. Erdogan tritt seit Jahren für eine Kinderzahl von mindestens drei pro Frau ein, um für eine junge, wachsende Bevölkerung zu sorgen. Bei weniger Kindern werde auch die Türkei ab 2030 mit Überalterung zu kämpfen haben.

Kritik an zu vielen Kaiserschnitten

Erdogan verurteilte auch den Kaiserschnitt als „unnatürlich“. Die Zahl der Kaiserschnitte hat laut der Familienministerin Fatma Sahin so stark zugenommen, dass in der Türkei inzwischen schon jedes zweite Kind so auf die Welt komme, während es in Europa nur 20 Prozent sind. Gesundheitsminister Recep Akdag hat Maßnahmen gegen Krankenhäuser angekündigt, in denen die Zahl der Kaiserschnitte besonders hoch ist. Änderungen der Gesetze über die Abtreibung seien hingegen keine geplant.

Empörung bei Frauenrechtlerinnen

Türkische Frauenrechtlerinnen weisen die Äußerungen Erdogans entschieden zurück und demonstrierten mehrmals vor dessen Büro in Istanbul. Sie verstehen die „Selbstbestimmung über den eigenen Körper“ als grundlegendes Menschenrecht.

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