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10. Mai 2010 / 10:03 Uhr

Deutsche Euro-Skeptiker klagen gegen Griechenland-Hilfspaket

Der renommierte Düsseldorfer Volkswirt und Euro-Skeptiker Joachim Starbatty wird gemeinsam mit anderen Professoren eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einbringen. Das milliardenschwere Hilfspaket für Griechenland verstoße gegen EU-Recht und das deutsche Grundgesetz, so die Argumentation.

Für Starbatty ist die Griechenland-Hilfe ein „Rettungspaket für die Gläubiger“. Der Euro-Raum drohe damit zu einer Transfer-Union zu mutieren, in der solide Staaten für die Schulden der misswirtschaftenden Länder haften, erklärt der Ökonom einer gegenüber der Tageszeitung "Welt".

Die übereilige Beschlussfassung in den Parlamenten der Mitgliedsländer sei zudem ein Verfassungsbruch. Der EU-Vertrag enthalte nämlich eine so genannte „No-bail-out“-Klausel, nach der kein Mitgliedsland die Schulden eines anderen Landes übernehmen dürfe. Ohne Ratifizierung in allen EU-Ländern sei die jetzige Vorgangsweise rechtswidrig. Schon demnächst würde mit Portugal, Spanien oder Irland das nächste Schicksal drohen.

Starbatty hat bereits 1998 gemeinsam mit Karl Albrecht Schachtschneider und anderen Kollegen gegen die Einführung des Euro geklagt. 2008 zog er wiederum vor Gericht, um den Vertrag von Lissabon zu kippen. Mit teilweisem Erfolg: Die Verfassungsrichter erzwangen stärkere Rechte des Parlaments bei tiefgreifenden EU-Entscheidungen.

Schachtschneider ist auch unter den Klagsführern. Im Interview mit der Wochenzeitung "Zur Zeit" seht der Staatsrechtler neben juristischen auch handfeste ökonomische Grüne gegen die Griechenland-Hilfe: "Die sogenannten PIIGS, also Portugal, Italien, Irland, Spanien und eben Griechenland können nicht Mitglied der Währungsunion sein, weil sie die entsprechende Leistungsfähigkeit ihrer Wirtschaft nicht haben und müssen die Eurozone verlassen, um überhaupt eine Chance am Markt zu haben. Sie müssen sich natürlich auch durch die berühmte Umschuldung entschulden, d. h. die Gläubiger – in erster Linie die Banken – werden ganz erhebliche Einbussen hinnehmen müssen. Die Währungsunion ist also gescheitert, und Griechenland kann nicht Mitglied sein, aber dieses ökonomische Gebot wird von der Innenpolitik abgebremst, und weil das Recht einzuhalten ist, bitten wir das Bundesverfassungsgericht um Hilfe."

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