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8. Juni 2012 / 10:07 Uhr

Meschars Anwälte verzögern Stiftungs-Entscheidung

Gertrud Meschar geht seit Oktober des Vorjahres mit Hilfe von Juristen und anderen Beratern gegen die von ihr selbst errichtete Stiftung vor. Sie versucht, den von ihr selbst vorgeschlagenen Stiftungsvorstand abzusetzen. Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf hat sich freiwillig zurückgezogen. Die erhobenen Vorwürfe beurteilen kann substanziell nur ein Wirtschaftsprüfer. Der wurde nun auch vom Gericht bestellt, doch Frau Meschars Anwalt ist damit nicht einverstanden.

Die Prüfung der Geschäftsabschlüsse ist aus zwei Gründen – nicht zuletzt für Frau Meschar – wichtig. Einerseits können nur so ihre Vorwürfe gegen den Stiftungsvorstand untermauert werden. Andererseits können die tatsächlichen Erträge der Stiftung erst dann an sie ausbezahlt werden, wenn der Gewinn durch bestätigte Jahresabschlüsse endgültig ausgewiesen ist. Meschar beklagt in der Öffentlichkeit immer wieder, dass sie zu wenig Geld bekomme und sich kaum noch etwas leisten könne, doch ihre Anwälte haben es trotzdem nicht eilig.

Wirtschaftsprüfer nicht nach Meschars Wunsch

Das Handelsgericht bestimmte kürzlich eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft, welche die Kontrolle der Stiftungsfinanzen vornehmen soll. Nach drei Jahren stand gemäß Stiftungsurkunde ein Wechsel an. Das Vorschlagsrecht hat die Stifterin, das Gericht muss ihrem Vorschlag jedoch nicht folgen – und tat es in diesem Fall auch nicht, was nun wohl den Widerspruch auslöste. Meschars Anwalt Helmut Grave bediente sich eines recht bemerkenswerten Arguments:

Die von der Stifterin vorgeschlagene Gesellschaft (KPMG) erscheint aufgrund ihrer Größe und Kapazitäten auch am ehesten geeignet, die vom Gericht gewünschten umfangreichen Prüfungen und die Stellungnahme zum Abberufungsantrag in der kurzen Zeit vorzunehmen.

Damit widerspricht Grave jener Argumentationslinie, die Meschars privater Anwalt, der politisch für das Liberale Forum aktive Alexander Hofmann, immer wieder bemüht. Die Stiftung hätte gar nie gegründet werden dürfen, weil sie zu klein sei, sagt er. Für die Prüfung dieser besonders kleinen Stiftung benötigt man nun jedoch – laut Kollege Grave – eine besonders große Wirtschaftsprüfungskanzlei, die international tätige KPMG nämlich. Was den angesprochenen Zeitfaktor betrifft: In jener Zeit, in der das Gericht nun entscheidet, ob dem Einspruch Meschars stattgegeben wird und daher ein anderen Wirtschaftsprüfer zum Zug kommt, könnte der ursprünglich vorgesehene Prüfer seine Arbeit wohl bereits beenden…

Grafs Rückzug an Gericht gemeldet

Während Meschars Berater daran arbeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen, hat Martin Graf – wie öffentlich angekündigt – dem Gericht bereits am Dienstag seinen Rückzug aus dem Vorstand bekannt gegeben. Die Stiftung hat beantragt, die Funktion aus dem Firmenbuch zu löschen. Die Kritik von Meschars Anwalt Hofmann, der Rücktritt erfolge nicht mit sofortiger Wirkung, geht ins Leere. In dem Unzensuriert.at vorliegenden Schreiben ist keine Frist genannt. Es liegt am zuständigen Gericht, wann es dem Antrag auf Löschung im Firmenbuch stattgibt.

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