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14. Mai 2010 / 08:13 Uhr

Keine Grundrechte für Rechte?

Unlängst habe ich in einem Interview mit der Sonntags-Presse auf den deutschen Bundestags-Vizepräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) hingewiesen und darauf, dass ich im Vergleich zu ihm ein Mauerblümchen sei. Am 1. Mai war Thierse ganz vorne dabei, als in Berlin 10.000 aufgeregte Antifaschisten versuchten, einer vergleichweise mikroskopisch kleinen rechten Gruppe das Versammlungsrecht streitig zu machen. Das ging sogar der deutschen Polizeigewerkschaft zu weit, die Thierse zum Rücktritt aufforderte, nachdem er sich den Anweisungen der Polizisten in Berlin mehrfach widersetzte hatte, um seine Sitzblockade aufrecht zu erhalten. Kritik erntete er sogar aus der eigenen Partei und ziemlich scharf von den Unionsparteien. Ein CSU-Politiker stellte fest, Thierse sei wohl der Meinung, für Rechte gebe es keine Grundrechte.

Kommentar von Martin Graf

Amüsiert las ich noch am Tag des Erscheinens des Presse-Interviews ein erbostes Email einer Berliner Diakons, der mich dringend bat, von etwaigen Unterstellungen gegen den deutschen Bundestagsvizepräsidenten Abstand zu nehmen und mich nicht in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland einzumischen.

Ich nehme einmal an, der gute Mann schreibt hier seine Privatmeinung, andernfalls auch der Zustand der Trennung von Kirche und Staat in unserem Nachbarland beklagenswert wäre. Meine Meinung dazu deckt sich wohl mit der überwiegenden Mehrheit der europäischen Politiker, die Kommentare zu Fragen der Grund- und Menschenrechte auch auf andere Länder bezogen für zulässig hält. Wäre es denn anders denkbar, Kritik an Menschenrechtsverletzungen in China, im Sudan oder im Iran zu üben? Wie müssen unter solchen Beschränkungen, die mir der Diakon auferlegen will, die Treffen zahlreicher Regierungschefs mit dem Dalai Lama gesehen werden? Und wenn entwickelte Demokratien immun gegen derartige Vorwürfe wären, dann dürften sich die USA jegliche Kritik an der Todesstrafe verbitten und Organisationen wie „Amnesty International“ verlören mit einem Tag einen Gutteil ihres Wirkungsbereichs.

Auch demokratische Staaten sind nicht davor gefeit, Grund- und Menschenrechte mit Füßen zu treten. Das aktuell diskutierte Terrorismus-Präventionsgesetz gibt dafür beredtes Zeugnis. Insofern hat der Herr Diakon Recht, wenn er schreibt, dass es in der Republik Österreich genug eigene Probleme gebe, an deren Lösung ich in meiner Funktion mitwirken könne. Das erlaubt es mir jedoch nicht, die Augen vor Grundrechtsverletzungen in anderen Ländern zu verschließen. Denn die Menschenrechte sind ein globales Gut, das alle Regime als Basis ihres Handelns anerkennen müssen.

Diese Kommentar ist auch in der aktuellen Ausgabe der "Zur Zeit" erschienen.

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