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ESM

30. Juni 2012 / 07:15 Uhr

Erste Verfassungsklagen gegen ESM in Deutschland

Die gesetzgebenden Organe Deutschlands haben in der Nacht die Gesetze zur Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des europäischen Fiskalpakts beschlossen. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat stimmten zu. Unmittelbar nach der Beschlussfassung gingen erste Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Bundespräsident Gauck will die Gesetze so lange nicht unterschreiben, wie das Verfassungsgericht zur Entscheidung darüber braucht. Der von den Befürwortern in der EU angestrebte Starttermin des ESM am 1. Juli ist somit nicht haltbar.

Angenommen wurde der ESM im deutschen Bundestag dank der Oppositionsparteien SPD und Grüne. In den Fraktionen der Regierungskoalition fand sich dafür keine Mehrheit mehr. Nur 300 Abgeordnete von CDU/CSU und FDP stimmten zu, 311 wären für die Mehrheit nötig gewesen. Bei den Liberalen ist Frank Schäffler der Rädelsführer des Widerstands. Er begründete die Ablehnung des ESM so:

In den Unionsfraktionen kämpft der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler an vorderster Front gegen den ESM:

Gauweiler brachte unmittelbar nach der Beschlussfassung über den ESM seine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Geklagt hat auch der Verein „Mehr Demokratie“, der von der ehemaligen SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin angeführt wird, sowie die Linkspartei. Das von SPD und Linken regierte Brandenburg war übrigens das einzige Bundesland, das im Bundesrat gegen den ESM votierte.

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