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In Deutschland werden jetzt Haftstrafen für das “Verunglimpfen” der EU-Flagge eingeführt.

15. Mai 2020 / 14:40 Uhr

“Verunglimpfung von EU-Symbolen” kann drei Jahre Haft bedeuten

Immer bunter treiben es die Eurokraten in Deutschland, wenn es darum geht, Kritiker der Europäischen Union mundtot zu machen. Jetzt wurde vom deutschen Bundestag eine Änderung des Strafgesetzbuches durchgeführt, die die „Verunglimpfung“ der EU-Flagge bzw. der EU-Hymne unter Strafe stellt. Mit dieser „Schließung einer Gesetzeslücke“ werden EU-Flagge und EU-Hymne den Hoheitssymbolen Deutschlands, seiner Bundesländer aber auch ausländischer Staaten gleichgesetzt.

Verstöße gegen diese neuen gesetzlichen Bestimmungen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Insbesondere auch das „Zerstören“, „Beschädigen“ oder „Unkenntlichmachen“ wird pönalisiert. Wenn man bedenkt, wie sich die EU zuletzt über die ungarische Regierung und deren hartes Vorgehen gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen mokiert hatte, muten diese Strafaktionen umso paradoxer an.

Ausländische Flaggen unter erweitertem Strafrechtsschutz

Vor allem ein erweiterter Schutz ausländischer Flaggen wurde festgelegt. Die bisher gültige Beschränkung auf eine offizielle Verwendung der Flaggen wurde jetzt gestrichen. So kann jetzt auch eine Beschädigung von Fahnen bei Demonstrationen unter Strafe gestellt werden.

Auch die Beschränkung auf gegenseitige Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten und eine notwendige Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die deutsche Bundesregierung entfällt als Voraussetzung. Einzig die Alternative für Deutschland (AfD) hat hier im Sinne der Meinungsfreiheit eine abweichende Haltung durch Gegenanträge eingenommen.

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