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28. Juli 2012 / 22:40 Uhr

Immunität missachtet? Freistädter Bürgermeister entlastet

Der Freistädter Bürgermeister ist vom Vorwurf der Untreue und des Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit seiner Reise zum Song-Contest nach Baku entlastet worden. Die Staatsanwaltschaft Linz hat ein diesbezügliches Verfahren gegen Christian Jachs – gleichzeitig ÖVP-Bundesrat – eingestellt. Die Behörde setzt sich damit jedoch selbst ins Zwielicht. Sie darf gegen einen Mandatar keine Ermittlungsschritte setzen, solange die Frage der Immunität nicht geklärt ist.

Im Juli 2009 machte das Justizministerium per Erlass noch einmal klar: Vor Ermittlungen gegen Abgeordnete muss die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft zur Strafverfolgung eingeholt werden. Im Falle eines Bundesrates ist der Landtag jenes Bundeslandes zuständig, das er repräsentiert, bei Christian Jachs also der oberösterreichische Landtag. Doch der Erlass dürfte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schon wieder in Vergessenheit geraten sein. Die Anklagebehörde wusch Jachs rein, ohne Parlöament oder Landtag je mit der Causa zu befassen.

Bericht über Kontakte zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem

Die Kronen Zeitung berichtet in verblüffender Offenheit über das merkwürdige Geschehen. „Seine Immunität als Bundesrat habe er nicht beansprucht, sondern der Staatsanwaltschaft alle Unterlagen zur Verfügung gestellt“, ist da zu lesen. "Ich habe alles aufklären und die Staatsanwaltschaft von meiner korrekten und sachlichen Amtsführung überzeugen können", wird Jachs selbst zitiert, dem vorgeworfen worden war, dass er sich die Reise nach Baku von privaten Sponsoren habe bezahlen lassen.

Die Art der Ermittlungen lässt einmal mehr den Verdacht einer Zweiklassenjustiz laut werden. Der FPÖ-Abgeordnete Martin Graf, gegen den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang illegal ermittelt hatte, ehe sie 2009 seine Auslieferung beantragte, kündigt eine parlamentarische Anfrage an. „Es scheint, als ob Regierungspolitiker es sich aussuchen können, ob sie sich einer Immunitätsprüfung unterziehen wollen oder nicht. Das Gesetz sieht diese Freiwilligkeit jedoch nicht vor“, so Graf gegenüber Unzensuriert.at.

Jachs entging breiter öffentlicher Diskussion

Durch die möglicherweise widerrechtlichen Ermittlungen der Justiz wurde Jachs jedenfalls die Diskussion über seine Immunität und Auslieferung erspart – eine Debatte, die medial nicht selten in eine Vorverurteilung mündet.

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