Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

1. August 2012 / 11:14 Uhr

Islamische Totenwaschung auf christlichem Begräbnis

Zwei türkischstämmige Männer müssen sich am Amtsgericht Breisach im Schwarzwald wegen der Störung eines Begräbnisses verantworten.  Die zwei Männer stürmten die christlichen Trauerfeierlichkeiten anlässlich des Todes eines Babys, welches an plötzlichen Kindstod verstorben war. Vor der entsetzten Trauergemeinde zerrten sie den leblosen Körper aus dem Sarg, um gewaltsam eine Totensalbung nach islamischen Glauben vornehmen zu können. Der Widerstand, den Teilnehmer der Trauerfeier leisteten, war zwecklos, berichtet die Pforzheimer Zeitung.

Am 11. Jänner dieses Jahres sollte der letzte Gang des kleinen Kindes stattfinden. Im Familienkreis sollte das Baby traditionell christlich beerdigt werden. Doch der 28-jährige leibliche Vater des Kindes, der die Vaterschaft niemals anerkannt hatte, kam zusammen mit seinem 62 Jahre alten Vater, um an dem Leichnam einen islamischen Brauch zu vollziehen. Mit einer Wanne und einem Wasserkanister betraten die Männer die Trauerhalle. Dort angekommen, nahmen sie das Kind aus dem Sarg, entkleiden es komplett, wobei unschöne Obduktionsnarben sichtbar wurden, und führten anschließend die Totensalbung durch, welche nach islamischen Glauben verpflichtend ist. Anschließend wickelten sie das Kind in ein Tuch und legten es zurück in den Sarg. Unsanft und in Eile beförderten sie das Kind in das Grab und warfen Erde darauf. So schilderte es die Großmutter des Kindes, die Anzeige erstattet hatte.

Gab es Zustimmung zum islamischen Ritual?

Die Mutter ist durch den Tod ihres Kindes stark traumatisiert. Sie soll der Waschung auf Druck des Kindsvaters ursprünglich zugestimmt haben. Die Großmutter und die Bestattungsunternehmerin seien jedoch strikt dagegen gewesen. Anders stellt die Badische Zeitung das Geschehen dar. Hier wird ein Bestattungsunternehmer zitiert, demzufolge die Waschung bereits im Vorfeld abgesprochen gewesen und die Kindsmutter dabei gewesen sei.

Dass die Causa nun überhaupt vor Gericht landet, liegt daran, dass die von der Staatsanwaltschaft beabsichtigten Strafbefehle in der Höhe von 70 Tagsätzen (rund 2 Monatsgehälter) dem Amtsgericht zu hoch erschienen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link