Die Oppositionsparteien FPÖ, BZÖ und Grüne gehen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gemeinsam gegen den Fiskalpakt vor. Das Land Kärnten hat eine Klage gegen den ESM beschlossen. Auch in Deutschland sind zahlreiche Klagen anhängig, über die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Mitte September entscheiden will. Der Rechtsanwalt und Ökonom Hans-Walter Forkel ermuntert in der Welt die Bürger, auch gegen die Europäische Zentralbank zu klagen. Der Jurist ist der Meinung, dass die Staatsschuldenkrise nicht entstanden wäre, wenn europäisches Recht konsequent durchgesetzt worden wäre.
Die EU verstößt gegen Gesetze die sie selbst gemacht hat, weil sie sich dauernd selbst rettet. Ein Ansatzpunkt für eine Klage wäre aus Sicht Forkels ein Verstoß gegen die Besteuerungsgleichheit. Über Inflation und bewusst niedrig festgelegte Zinsen finanziere die EZB die Staaten und deren Schulden mit. Staatsfinanzierung über Inflation und Niedrigzins sei ungleich, willkürlich und verstoße so gegen die Besteuerungsgleichheit.
Der Staat finanziert sich nicht nur durch Steuern, sondern auch mittels Anleihen, deren Zinssatz künstlich tief gehalten wird. Das Geld der Bürger – ob in Anleihen oder auf Sparbüchern – wird durch diese Niedrigzinspolitik immer weniger wert, weil die Inflation darüber liegt. Forkel erkennt darin einen Verstoß gegen die Besteuerungsgleichheit. Weil dadurch auch der einzelne Bürger individuell geschädigt sei, könne er vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EZB-Politik klagen.
Schulden als Ergebnis gebrochener Gesetze
Der Rechtsstaat ist für Forkel bei der Euro-Krise nicht das Problem, sondern die Lösung. Wenn sich von Beginn an alle korrekt an die Gesetze gehalten hätten, dann würden wir nun nicht in einer europäischen Staatsschuldenkrise stecken, weil es den Staaten nicht möglich gewesen wäre, ihre Schulden immer weiter aufzublasen, bis manche von ihnen nun bereits vor der Pleite stehen. Forkel, der seinen Kommentar provokant mit „Verklagt die EZB!“ betitelt, sieht daher nun die juristischen Institutionen in der Pflicht, die Krise zu stoppen, und schließt mit den Worten:
Bei dem Weg in die Staatsschuldenkrise haben BVerfG und EuGH versagt. Bei dem Weg aus der Staatsschuldenkrise heraus dürfen sie nicht wieder versagen. Es geht um das Überleben Europas.
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