Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

11. August 2012 / 09:22 Uhr

Mikl-Leitner zu Islamisten-Konferenz ahnungslos und auskunftsfaul

Wenig Interesse bringt das heimische Innenministerium den Aktivitäten extremistischer Islamisten in Österreich entgegen. Die Beantwortung einer Anfrage der Grünen Abgeordneten Alev Korun durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bezüglich einer höchst umstrittenen Kalifatskonferenz zeigt in weiten Teilen nachhaltiges Desinteresse des zuständigen Ministeriums an diesem sicherheitspolitischen Gefahrenkomplex. Dabei hatte erst der jüngst von Mikl-Leitner vorgestellte Verfassungsschutzbericht auf die wachsenden Gefahren des Islamismus hingewiesen. In konkreten Fällen scheint dies aber nicht beachtet zu werden, wie die Antworten der Ministerin zeigen.

Behörden recherchieren nur im Vereinsregister

Die in vielen, teils sogar islamischen Ländern verbotene radikale Partei Hizb ut-Tahrir trat als Veranstalter der Kalifatskonferenz auf. Da kein Verein mit dieser Bezeichnung im zentralen Vereinsregister aufscheint, beschäftigt man sich im Ministerium offensichtlich nicht weiter mit der Frage, ob eine solche oder ähnliche Personenvereinigung dennoch auf österreichischem Bundesgebiet aktiv sein könnte. Der Internetauftritt von Hizb-ut-Tahrir ist dem Innenministerium offensichtlich nicht bekannt oder wird nicht beachtet. Dazu kommt, dass es keine Observation dieser konspirativen islamistischen Gruppierung gibt, da die zuständige Bezirkshauptmannschaft erst durch die Marktgemeinde Vösendorf von den Aktivitäten der Islamisten erfahren hatte.

Niederösterreichische Bauordnung musste herhalten

Die Kalifatskonferenz selbst wurde laut Innenministerium zu keinem Zeitpunkt aus sicherheitspolizeilichen Gründen untersagt. Vielmehr überließ man die Beschäftigung mit den Islamisten ausschließlich den Pflegern der niederösterreichischen Bauordnung. Da für den sogenannten Hochzeitssalon „Efsane Dügün Salonu“ eine baupolizeiliche Genehmigung fehlte, ging man bei den Sicherheitsbehörden davon aus, dass diese Sperre „veranstaltungsrechtlich“ genügte. Es kam zu keiner weiteren Prüfung.

Ob die baubehördlich untersagte Kalifatskonferenz an einer anderen Örtlichkeit stattgefunden hatte, wurde offensichtlich auch nicht überprüft, jedenfalls liegen den Sicherheitsbehörden diesbezüglich „keine Erkenntnisse“ vor.

Frage nach Verbot von Hizb ut-Tahrir bleibt unbeantwortet

Ob die aktuelle Gesetzeslage ausreichend sei, um staatsfeindliche Veranstaltungen zu verhindern, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz die Hizb ut-Tahrir einschätzt und ob auch in Österreich – ebenso wie in Deutschland – ein Verbot dieser Gruppierung geplant ist, will die Innenministerin nicht beantworten: „Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts“, so Mikl-Leitner, die also sogar die Ermittlungen ihrer Verfassungsschützer für bloße "Meinungen und Interpretationen" hält.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

24.

Apr

18:24 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link