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16. August 2012 / 23:00 Uhr

Verfassungsgerichtshof verhindert EU-Austritts-Volksbegehren

Eine Gruppe von Bürgern, der unter anderem auch der ehemalige ÖVP-Justizminister und Universitätsprofessor Hans-Richard Klecatsky angehört, hat am 20. Dezember 2011 die Einleitung eines Volksbegehrens mir der Kurzbezeichnung „EU-Austritt-Volksbegehren“ beim österreichischen Innenministerium beantragt. Angeschlossen waren dem Einleitungsantrag 9.270 Unterschriften. Trotzdem wird kein Volksbegehren stattfinden, wie nun der Verfassungsgerichtshof entschieden hat.

Der Antrag beinhaltete auch eine ausführliche Begründung. Das Formular für die Unterstützungserklärungen verwies auf den Einleitungstext, war aber selbst nur mit der summarischen Überschrift „Austritt aus der Europäischen Union, Kurzbezeichnung EU-Austritts-Volksbegehren“ gekennzeichnet.

Innenministerium lehnte Einleitungsantrag für EU-Volksbegehren ab

Obwohl für jedermann klar sein musste, dass Unterstützungserklärungen und Einleitungsantragstext eine Einheit bilden, sah das zuständige Innenministerium unter Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die Causa gänzlich anders. Am 10. Jänner 2012 lehnte das Ressort das Volksbegehren ab, da es durch die abweichende Textierung darauf schloss, dass es sich um zwei Volksbegehren handle. Den beigeschlossenen 9.270 Unterschriften wurde daher die Zuordnung zum Einleitungsantrag und damit ihre gesetzliche Gültigkeit versagt.

Auch Verfassungsgerichtshof schob Formalgründe vor

Die Proponenten des Anti-EU-Volksbegehrens wandten sich mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und begründeten diese mit der Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf die Einleitung eines Volksbegehrens. Sie kritisierten die Vorgangsweise des Innenministeriums als „formalistisch“ und führten ins Treffen, dass „ein mit durchschnittlichen Fähigkeiten ausgestatteter Bürger“ die gewählte Form als klar deuten würde. Die Verfassungsrichter gingen auf dieses Argument allerdings nicht ein. Vielmehr machten sie dem Innenministerium die Mauer und lehnten die Beschwerde am 20. Juni 2012 ab.

Spannend bleibt, ob die Proponenten ein neuerliches Volksbegehren einleiten werden. Dass sie in der Lage sind, dafür ausreichend Bürger zu mobilisieren, haben sie gezeigt. Ohne jede mediale Unterstützung erreichten sie fast gleich viele Unterschriften wie das von zahlreichen Altpolitikern in Zeitungen und Fernsehen beworbene Demokratie-Begehren "MeinOE".

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