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18. August 2012 / 03:00 Uhr

Finanzamt lagerte sensible Steuerakten auf der Straße

Dass es die höchsten Behörden in Österreich mit dem Datenschutz nicht allzu genau nehmen, beweist ein Fall, der sich im Frühjahr diesen Jahres in Wien-Neubau ereignet hatte. Das dortige Finanzamt hatte über Nacht einen Container mit sensiblen Steuerakten auf der Straße einfach ohne Bewachung stehen lassen. Jedermann konnte sich in einem Zeitraum von 15½ Stunden an den Steuerakten von Bürgern des 6., 7. und 15. Wiener Gemeindebezirks bedienen. Nun redet die zuständige ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter in einer Anfragebeantwortung an den FPÖ-Abgeordneten Rupert Doppler die unglaubliche Affäre auch noch schön.

Probleme auf dem Weg zur Aktenvernichtung

Der sogenannte „Skartierungserlass“ des Finanzministeriums führt immer wieder zu Datenschutzproblemen bei den heimischen Finanzämtern. Alle paar Jahre müssen die einzelnen Ämter Steuerakten aus dem Bestand „ausscheiden“, um für neue Platz zu schaffen. Dies führt dazu, dass es zu einem riesigen Volumen von Datenmaterial kommt, das vernichtet werden muss. Beauftragt werden damit externe Dienstleister, die von der Bundesbeschaffungsgesellschaft mit dieser Tätigkeit beauftragt werden. Und die nehmen es nicht immer allzu genau.

Jüngst kam es im Finanzamt in der Schottenfeldgasse zu einem veritablen Skandal. Steuerakten der Jahre 1997 bis 2002 aus gleich drei Wiener Gemeindebezirken lagerten über Nacht in einem Container auf offener Straße, ohne abtransportiert oder bewacht zu werden. Im Zeitraum vom 26. April, 16 Uhr bis zum 27.April, 7.30 Uhr waren die Akten ohne Aufsicht. Erst dann schritten Finanzbeamte ein und beobachteten den Container bis zu dessen Abtransport eineinhalb Stunden später.

Finanzministerium kürzte Entsorger lediglich das Honorar

Großes Engagement zeigte das Finanzministerium jedenfalls nicht bei der Weiterverfolgung dieser brisanten Causa. Lediglich das Werkvertragshonorar wurde dem Entsorgungsfirma um 50 Prozent gekürzt. Ob Akten in diesem langen unbeaufschichtigten Zeitraum entwendet worden waren, konnte das Ministerium nicht feststellen. Lediglich wenn es auf Grund von Aktenentnahmen zu „Mangelfolgeschäden“ kommen würde, wäre man bereit, den Entsorger noch einmal mit der Angelegenheit zu behelligen. Die potentiell betroffenen Wiener Bürger müssen also weiter der Dinge harren und hoffen, dass sich nicht bald ihr Steuerakt in den Medien wiederfindet.

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