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Die Schweizer Bevölkerung entschied sich gegen Masseneinwanderung. Das Schweizer Parlament korrigiert mittels Verfassungsbruch diese Entscheidung.

18. Dezember 2016 / 17:45 Uhr

Schweizer Parlament begeht im Sinne der EU und gegen den Willen der Bevölkerung Verfassungsbruch

Am 9. Februar 2014 entschieden sich die Schweizer Bürger mit einer Mehrheit von 50,3 % dafür, dass die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) angenommen wurde. Dadurch wurde der Gesetzgeber mit dem Auftrag versehen, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach Schweizer Wirtschaftsinteressen richten, zu begrenzen. Ebenso sollten durch das Ergebnis der Volksabstimmung jene Staatsverträge abgeändert werden, welche diese Begrenzung verhindern, etwa bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen.

Entscheidung gegen Bevölkerungsmehrheit

Doch auch die Schweiz dürfte mittlerweile Probleme mit der direkten Demokratie bekommen haben und sich nicht immer an einen Volksentscheid halten. Denn das Parlament entschied sich dafür, die Zuwanderung keineswegs so zu begrenzen, wie es die Schweizer Bürger 2014 entschieden haben.

Eigentlich sah der Volksentscheid feste Quoten für EU-Ausländer vor. Doch diese kommen nun nicht, weil das Schweizer Parlament sich weigerte, den von der Bevölkerungsmehrheit angenommenen Initiativtext gegen die Masseneinwanderung gesetzeskonform umzusetzen. Stattdessen beschloss eine Parlamentsmehrheit gegen den Willen einer Bevölkerungsmehrheit eine stark abgeschwächte Gesetzesvariante, um der EU entgegenzukommen.

Nun verzichtet das Gesetz aus Rücksicht auf EU-Prinzipien auf die ursprünglich geforderten jährlichen Obergrenzen für ausländische Arbeitskräfte. Ab jetzt werden einfach EU-Ausländer, die in der Schweiz leben, bei der Besetzung offener Stellen bevorzugt.

Für die Schweizerische Volkspartei (SVP) ist dieses Gesetz eine „Kapitulation vor der EU“. Außerdem missachte es, wie SVP-Chef Albert Rösti kritisierte, den Volkwillen.

Vor der EU eingeknickt

Doch dieses Gesetz allein reichte den Parlamentariern noch nicht, wie die SVP auf ihrer Homepage schreibt:

Nachdem die FDP mit der SP zusammen heute im Nationalrat bei der Verabschiedung des klar verfassungswidrigen Umsetzungsgesetzes zur Masseneinwanderungsinitiative bereits vor der EU eingeknickt ist, legt auch eine Mehrheit des Bundesrates nun alle Zurückhaltung ab und zeigt dem Volk einmal mehr ihr wahres Gesicht. So hat eine Mehrheit der Landesregierung heute beschlossen, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren, obwohl dies klar gegen Art. 121a der Bundesverfassung sowie die Vorgabe des Parlamentes verstösst.

Das Kroatien-Protokoll ist eine Erweiterung der Personenfreizügigkeit in der EU und erstreckt sich nun auch auf das Nicht-Schengen-Land Kroatien. 

Verfassungsbruch und Missachtung des Volkswillens

Somit missachtet der Schweizer Bundesrat mit dieser inakzeptablen Entscheidung nicht nur den Volkswillen, sondern begeht sogar einen Verfassungsbruch, weil in dem am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikel 121a (Absatz 4) zur Steuerung der Zuwanderung klipp und klar steht: „Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.“

Die SVP weist diesen weiteren Verfassungsbruch des Bundesrates in aller Deutlichkeit zurück und wird sich auch weiterhin mit aller Kraft für die Umsetzung des Volkswillens zur Beschränkung der Masseneinwanderung einsetzen.

Befehlsempfänger aus Brüssel

Eine Möglichkeit dazu wäre natürlich ein weiteres Referendum, welches von der SVP bereits angedacht wird. Allerdings ist zu befürchten, dass die EU weiter ihre Daumenschrauben an der Schweiz ansetzt, wenn Schweizer Bürger etwas entscheiden, was die EU missbilligt. Und es steht ebenfalls zu befürchten, dass viele Schweizer Politiker längst Befehlsempfänger aus Brüssel geworden sind, wie die beiden Parlamentsentscheide zeigen.

Direkte Demokratie nirgends in (oder in der Nähe) der EU gefragt

Denn das Schweizer Modell der direkten Demokratie ist einer zentralistischen EU, wie sie auch vom designierten österreichischen Bundespräsidenten angedacht wird, ein besonderer Dorn im Auge. Und wenn es sogar gelingt, das Nicht-EU-Land Schweiz mundtot zu machen, werden aufmüpfige EU-Staaten umso eher schweigen. Für Österreich wird der neue Herr Präsident dafür garantieren…

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