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Laut Gesetzesentwurf soll die Corona-Impfpflicht über das ELGA-System abgewickelt werden. Von diesem kann man sich abmelden, jedoch nicht vom e-Impfpass.

30. November 2021 / 13:15 Uhr

Der Regierung ein Schnippchen schlagen: Durch ELGA-Abmeldung der Zwangsimpfung entkommen?

Je mehr sich die Meldungen häufen, wonach die Corona-Impfung wenig wirkt, umso penetranter predigt die schwarz-grüne Regierung den Begriff „Schutzimpfung“.
Abwicklung über ELGA
So lautet auch der Gesetzesentwurf zur Corona-Impfpflicht „Verpflichtende Schutzimpfung gegen Covid-19“. Darin ist vorgesehen, dass die „Ermittlung der impfpflichtigen Personen“ und die Abwicklung der Impfung über die ELGA GmbH laufen soll.
Die ohnedies umstrittene „Elektronische Gesundheitsakte” (ELGA) soll also dafür sorgen, dass kein Österreicher der Impfpflicht entkommt.
Schon 300.000 Österreicher abgemeldet
Weil es sich um hochsensible Daten handelt, die bei ELGA verarbeitet werden, besteht schon seit langem die Möglichkeit, daraus auszusteigen. Bisher haben rund 300.000 Menschen in Österreich den Schritt getan und sich von der elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet. Jetzt, wo die Zwangsimpfung über dieses System laufen soll, dürften es noch mehr werden.
Allerdings hat die Regierung Vorsorge getroffen, indem sie den elektronischen Impfpass eingeführt hat. Jedoch hat eine Bürgerinitiative bereits eine Initiative gesetzt und im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen im Parlament die „Möglichkeit zur Abmeldung (Opt-out) vom elektronischen Impfpass“ gefordert. Damit wäre dann auch die  „Abmeldung“ von der Pflichtimpfung möglich.
Aktuell kann man sich jedoch nur von ELGA unter https://www.elga.gv.at/teilnahme/elga-willenserklaerungen/ abmelden, indem man das Feld „Ich möchte mich gänzlich von ELGA abmelden. Damit nehme ich weder an bestehenden noch an zukünftigen ELGA-Funktionen teil,“ anklickt und die Unterlagen zusendet.

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