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Die irakischen Täter sind irgendwann frei, doch ihr Opfer wird unter der schrecklichen Vergewaltigung ein Leben lang leiden. (Symbolfoto)

2. März 2017 / 17:40 Uhr

Justiz wacht auf: Irakische Gruppenvergewaltiger fassten Hafstrafen von 9 bis 13 Jahren aus

Am Donnerstag sind die Urteile gegen jene Iraker (21 bis 47 Jahre) gefällt worden, denen vorgeworfen wurde, eine 28-jährige deutsche Touristin in der Silvesternacht 2015/16 hintereinander aufs Brutalste vergewaltigt zu haben. Laut einem Bericht der Kronen Zeitung sind acht der Männer wegen der teils mehrfachen Vergewaltigung zu Haftstrafen von 9 bis 13 Jahren verurteilt worden. Ein Angeklagter musste im Zweifel freigesprochen werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Martyrium in der Silvesternacht

In der Silvesternacht hatten die Iraker die schwer angetrunkene Frau (eine spätere Untersuchung berechnete 2,5 Promille), die ihnen vor einem Innenstadtlokal aufgefallen war, in eine Wohnung in Wien-Leopoldstadt verschleppt. Dort erlitt die junge Lehrerin ein ungeheuerliches Martyrium und wurde von den sexbesessenen Irakern der Reihe nach vergewaltigt (unzensuriert.at berichtete). Am nächsten Morgen wurde sie von ihren Peinigern freigelassen, wobei einer der Iraker sogar ein Foto von sich und seinem Opfer machte

Sie erstattete noch am 1. Jänner bei der Polizei Anzeige wegen Vergewaltigung und ließ sich ärztlich untersuchen. Neun Männer (anerkannte Flüchtlinge oder Asylwerber), die Asylunterkünfte in Wien, in der Steiermark und in Niederösterreich bewohnten, konnten danach aufgrund von DNS-Spuren festgenommen werden.

Vor Gericht waren die Iraker Unschuldslämmer

Vor Gericht versuchte sich dann nur ein Angeklagter reuig zu geben und legte in Anbetracht der Beweislast ein Geständnis ab. Alle anderen leugneten die Vergewaltigung. Einige bestritten, überhaupt mit der Frau Sex gehabt zu haben, andere behaupteten, der Geschlechtsverkehr hätte im beiderseitigen Einverständnis stattgefunden, oder sie gaben sogar an, dass die 28-Jährige den Sex sogar wollte.

Die Richterin hielt die Urteilsbegründung ziemlich kurz und fand in dieser nur wenige Milderungsgründe, wie den „bisherigen ordentlichen Lebenswandel“. Doch überhaupt nur zwei von neun Angeklagten hätten irgendetwas zur Wahrheitsfindung beigetragen, wovon einer ein Geständnis ablegte (dieser erhielt zehn Jahre).

Geschockte Verurteilte meldeten Berufung an

Nach der Urteilsverkündung sollen sich die Iraker ob der hohen Strafen geschockt gegeben haben und meldeten (über ihre Rechtsanwälte) sofort Nichtigkeit und Berufung an. Ebenso ist der Freispruch für einen Beschuldigten, es handelt sich um den Ältesten, nicht rechtskräftig, da von der Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben worden ist.

Die Höchststrafe für Vergewaltigung beträgt 15 Jahre, wenn aus der Tat eine schwere Körperverletzung resultiert oder das Vergewaltigungsopfer für längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt wird, bzw. in besonderer Weise erniedrigt wird. Das Schöffengericht sah in seiner Urteilsfindung diese Umstände als gegeben an.

Opfer lebenslang gezeichnet

Das Opfer leidet bis heute an depressiven Stimmungen, Schuld- und Schamgefühlen sowie draus resultierenden hochgradigen Schlafstörungen. Auch musste die Frau ein halbes Jahr nach der erlittenen Gruppenvergewaltigung in einer psychiatrischen Klinik stationär aufgenommen werden, weil sich mit den Monaten eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hatte.

Ein Gerichtgutachten hatte ergeben, dass diese Störungen direkte Folgen der Vergewaltigung durch die Iraker sind und dass die Folgen dieser Vergewaltigung mit einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.  

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