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Bei einer Demonstration in Berlin hielt eine junge Frau das Grundgesetz in Händen – unzulässig, findet die Polizei.

4. Mai 2020 / 11:35 Uhr

„Politische Meinungsäußerung“: Polizei droht Frau mit Festnahme, weil sie Grundgesetz in der Hand hält

Erneut protestierten am Samstag zahlreiche Bürger gegen die Corona-Maßnahmen der schwarz-roten Regierung in der Bundeshauptstadt Berlin. Mehrere Demonstrationen waren angemeldet, insgesamt nahmen mehrere hundert Personen daran teil – überwacht von hunderten Polizisten. So die aus der linken Ecke stammenden Demonstrationen „Keine Diskriminierung von Reptilienmenschen“ von der Partei „Bergpartei“, einem nach Eigendefinition „ökoanarchistisch – realdadaistischen Sammelbecken“, oder „Kindernot auf Grund der Corona-Schutzmaßnahmen“. Im Internet hatte außerdem die „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“, ein Verein in Gründung, zu einer Zeitungsverteilung auf dem Platz aufgerufen – „mit 2-Meter-Abstand, Mundschutz, Grundgesetz“. Dabei handelte es sich nach Polizeiangaben nicht um eine genehmigte Veranstaltung.

Subventionsempfänger als Regierungsverteidiger

Bereits zum sechsten Mal fand die „Hygiene-Demo“ in der Bundeshauptstadt statt. Das Berliner „Bündnis gegen Rechts“ hatte bereits vor mehr als einer Woche vor einer Teilnahme daran gewarnt. Die ursprünglich aus der linken Ecke stammende Initiative ist das bisher breiteste Bündnis gegen die Corona-Maßnahmen geworden, das alle politischen Lager umfasst.

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing

Pflichtschuldig warnen daher die von Subventionen aus Steuergeld lebenden Vereine vor der Teilnahme an den „Hygiene-Demos“, denn unter den Teilnehmern der Demonstration befänden sich viele „Verschwörungstheoretiker, Akteure der Neuen Rechten und verurteilte Holocaustleugner“. Ohne Nazi-Keule geht es scheinbar nicht.

Zeigen des Grundgesetzes nicht hinnehmbar

Bei einer dieser Demonstrationen am Samstag in Berlin kam es zu einer denkwürdigen Polizei-Aktion. Eine junge Frau stand am Straßenrand und hielt das Grundgesetz vor der Brust. Polizisten ermahnten die Frau, das Grundgesetz wegzustecken. Es sei eine nicht hinnehmbare „politische Meinungsäußerung“. Nachdem die Frau der Forderung nicht umgehend nachkam, drohte die Berliner Polizei sogar mit der Festnahme.

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Grundgesetz nein, Koran ja

Schon seit 2012 verteilen hingegen junge, bärtige Männer aus dem Orient in vielen deutschen Städten kostenlos Koran-Übersetzungen. Unter dem Motto „Lies! Im Namen deines Herrn, der dich erschaffen hat“ gehen sie aktiv an Passanten heran und stehen nicht still mit dem Koran in der Hand auf der Straße. Es ist nicht bekannt, dass jemals die Polizei einschritt und dies als „politische Meinungsäußerung“ untersagt hätte.

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