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Eine 42-jährige Frau wird auf dem Heimweg vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft leitet allerdings kein Verfahren gegen den Täter ein, weil dieser erst 13 Jahre alt ist.

5. Mai 2020 / 11:57 Uhr

Nicht strafmündig: Kein Strafverfahren gegen 13-Jährigen nach Vergewaltigung

Am 30. April ereignete sich in der Stadt Auma (Thüringen) ein besonders tragisches Verbrechen. Ein erst 13-Jähriger bedrohte eine 42-jährige Frau auf dem Heimweg mit einem Messer und zwang diese zum Geschlechtsverkehr. Für die Vergewaltigung kann der Jugendliche nun allerdings nicht belangt werden, weil er noch strafunmündig ist.

Frau vergewaltigt, Täter erst 13!

Nach einem abgesetzten Notruf der Frau, suchte ein Polizeigroßaufgebot, inklusive Suchunden und Hubschrauber, nach dem Täter. Dieser konnte auch rasch gefunden und in Gewahrsam genommen werden.

Jedoch, so die Staatsanwatlschaft, wird es keine strafrechtlichen Ermittlungen geben und auch kein Verfahren eingeleitet. Denn der mutmaßliche Täter seit mit dreizehn Jahren nicht strafmündig. Ob er Täter einen Migrationshintergrund besitzt, ist unklar, jedoch wird die Täterherkunft in den Mainstream-Medien nicht genannt, was darauf schließen lässt.

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