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Ministerin Aschbacher (ÖVP) und die Volksanwaltschaft sind sich in Sachen Kinderbetreuungsgeld bei Auslands-Sachverhalten nicht einig.

7. Mai 2020 / 22:56 Uhr

Weiter Wirbel um „Auslands-Kindergeld“: ÖVP und Volksanwaltschaft liegen im Clinch

Einige Medien haben über eine Anfragebeantwortung von Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) berichtet, die in den letzten Tagen veröffentlicht wurde. Die ÖVP-Frau antwortete dabei zum von der Volksanwaltschaft aufgedeckten Missstand beim Kinderbetreuungsgeld. Diese österreichische Familienleistungen erhalten zahlreiche Eltern nicht, weil ein Elternteil in einem anderen Staat als Österreich erwerbstätig ist. In diesem Fall ist zu prüfen, ob der ausländische Staat vorrangig sein Kindergeld bezahlen muss. Da sich die Staaten untereinander anscheinend nicht einig sind, würden betroffene Eltern kein Geld bekommen.

Volksanwaltschaft widerspricht ÖVP-Ministerin

Aschbacher ließ ausrichten, dass der Großteil der gegenständlichen 40 Fälle schon seit langem erledigt sei. Dem widerspricht die Volksanwaltschaft, und sie führte in einer Presseaussendung an, dass weitere Fälle dazugekommen seien. Unzensuriert hat bereits nach Bekanntwerden der Vorfälle berichtet. Zur Erinnerung: Österreich muss prüfen, ob Familienleistungen wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld auch für Kinder zu bezahlen sind, wenn sie nicht in Österreich wohnen, aber einer der Eltern erwerbstätig ist. Die umgekehrte Variante gibt es aber auch, wenn nämlich das Kind in Österreich wohnhaft ist, aber einer der Eltern in einem anderen von insgesamt 31 Staaten (EU, EWR und die Schweiz) lebt und ein Elternteil erwerbstätig ist.

Sowohl die Prüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe, als auch des Kinderbetreuungsgeldes dauert bei Auslandssachverhalten um ein Vielfaches länger als bei jenen Sachverhalten, wenn die gesamte Familie in Österreich lebt. Bei der Familienbeihilfe sind die Finanzämter zuständig und beim Kinderbetreuungsgeld die Krankenkassen.

Aschbacher gab in ihrer Anfragebeantwortung zum Besten:

Im Falle der Zuständigkeit gibt es zwei Konstellationen, einmal jene, in der Österreich vorrangig zur Zahlung der Leistungen verpflichtet ist (weil ein Elternteil in Österreich beschäftigt ist und die Familie in Österreich lebt) und ein anderer Staat nachrangig zuständig ist (z.B. weil der andere Elternteil dort arbeitet) und gegebenenfalls eine Differenzzahlungen zu leisten hat oder jene, in der ein anderer Staat vorrangig die Familienleistungen auszahlen muss und Österreich nur nachrangig zuständig ist und daher Österreich nur die Differenz auf die (niedrigeren) ausländischen Leistungen zu gewähren hat.

Unerwähnt gelassen wird dabei, dass es bei der Überprüfung, ob Österreich vorrangig oder nachrangig zuständig ist, 18 verschiedene Varianten gibt, weil nämlich geprüft werden muss, ob bei Eltern eine Erwerbstätigkeit vorliegt, oder aber ein Rentenanspruch. Mit Rentenansprüchen sind nicht nur Renten im herkömmlichen Sinne gemeint, sondern auch Versicherungsleistungen, die aufgrund einer Beschäftigungszeit erworben wurden – somit auch Arbeitslosengeld. Liegt keine Erwerbstätigkeit und kein Rentenanspruch vor, gibt es Wohnortansprüche. Je nachdem, welche Ansprüche die Eltern haben und wo das Kind lebt, muss Österreich prüfen, ebenso die zuständigen Träger im Ausland.

Mehr als 4.000 Fälle nicht freigegeben

Im Jahr 2019 wurden 100.260 der Kinderbetreuungsgeldanträge freigegeben. Bei 4.092 erfolgte keine Freigabe. Wie viele Fälle davon einen Auslandssachverhalt haben, ist nicht bekannt. Die meisten nicht freigegebenen Anträge stammen aus dem Burgenland, das an Ungarn grenzt. Bekannt ist allerdings, wie viele Anträge es jeweils pro Jahr gab. 4.208 Fälle hatten einen Auslandssachverhalt.

Geprüft werden muss außerdem, welche Leistung im betroffenen Mitgliedstaat zum Kinderbetreuungsgeld als gleichwertig anzusehen ist. Das gilt auch für die Familienbeihilfe. Dazu kommt, dass es Staaten gibt, die explizit eine Erwerbstätigkeit für den Bezug einer Familienleistung verlangen, wobei es auch Einkommensgrenzen gibt. Verdienen Eltern zu viel, bekommen sie keine ausländische Familienleistung. Das kann aber auch bedeuten, dass Österreich statt einer Differenzzahlung seine Familienleistungen in voller Höhe bezahlen muss.

Aschbacher muss nochmals antworten

Aschbacher muss übrigens noch zwei weitere Anfragen beantworten. Eine von der SPÖ und eine von der FPÖ in Form der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber. Aschbacher wird daher beantworten müssen, welche ausländischen Leistungen als gleichartig zum Kinderbetreuungsgeld anzusehen sind.  Aktuell beantwortete sie lediglich, dass es nur sehr wenige Staaten gibt, in denen keine Kinderbetreuungsgeld-ähnlichen Leistungen existieren.

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