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Sebastian Kurz

Die Regierung unter Bundeskanzler Kurz unterzeichnete den Vertrag zur Beendigung von bilateralen Investitionsschutzabkommen nicht. Kurz trotzt damit anderen EU-Mitgliedstaaten.

9. Mai 2020 / 19:45 Uhr

Kurz’ konsequentes Festhalten an Investitionsschutzverträgen

Im Dezember 2019 holte sich Außenminister Alexander Schallenberg den Sanctus des Ministerrats der schwarz-grünen Bundesregierung zur Beendigung von Investitionsschutzverträgen, die Österreich seit 1989 mit anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen hatte. Davon betroffen waren Verträge mit Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen Malta, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Österreich hatte sich mit allen anderen EU-Mitgliedstaaten zu einer Kündigung dieser Abkommen verpflichtet.

Investitionsschutzabkommen sind überholt

Bereits 2015 hatte die EU-Kommission wegen dieser Abkommen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei und Schweden eingeleitet. EU-Kommissar für Finanzdienstleistungen John Hill erklärte damals:

Investitionsschutzabkommen zwischen den EU-Staaten sind überholt und nicht mehr nötig.

Sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärte derartige Investitionsschutzverträge unter EU-Staaten als mit dem Unionsrecht unvereinbar. Dementsprechend ist auch noch heute auf der Internetseite des österreichischen Wirtschaftsministeriums zu lesen:

Im Lichte dieses Urteils hat sich Österreich gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten zur Beendigung aller Intra-EU BITs bis Ende 2019 bekannt.

Österreich plötzlich nicht für Investitionsschutzabkommen

Geschehen ist dennoch bisher nichts. Am 5. Mai haben nun 23 EU-Mitgliedstaaten einen Vertrag zur Beendigung von bilateralen Investitionsschutzabkommen, die in der Europäischen Union gelten, unterzeichnet. Bei diesen 23 Staaten nicht dabei war überraschenderweise Österreich. Eine merkwürdige Tatsache, hatte doch Schallenberg ein halbes Jahr zuvor eine Kündigung vorbereitet.

Österreichische Erklärung nicht mehr als ein Placebo

Warum dieser plötzliche Sinneswandel? Schallenberg wandte sich mit seinem Antrag an den Ministerrat ganz klar gegen die Politik von Bundeskanzler Sebastian Kurz, der konsequent für bilaterale Investitionsschutzverträge einsteht. Da Schallenberg 2019 keine andere Möglichkeit sah, die meisten übrigen EU-Mitgliedsstaaten von der Kündigung der Investitionsschutzverträge abzubringen, sollte deren Kündigung durch ein EU-Übereinkommen, zusammen mit einer österreichischen Erklärung erfolgen. Außenpolitisch hätte diese Erklärung so viel Wirkung wie ein Schmetterlingsflügelschlag erzeugt.

ÖVP-Banken geben Ausschlag für österreichisches Ausscheren

Abgesehen davon gibt es handfestere Gründe, die dazu führten, dass Österreich besagtes EU-Kündigungsabkommen im Mai nicht unterzeichnete. Filip Boras, Experte für Schiedsverfahren und Partner bei der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie, erklärte laut Standard, dass Österreich die Banken nicht vor den Kopf stoßen wolle. Alle großen heimischen Banken, die Raiffeisenbank International, die Erste Bank, die Unicredit (für die Bank Austria) klagen aktuell Kroatien vor einem Schiedsgericht auf Basis eines bilateralen Investitionsschutzabkommens.

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