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Bald soll es eine indexierte europaweite Mindestsicherung geben. Dennoch wird Österreich angeklagt, weil es Kindergeld-Zahlungen ins Ausland an die Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Wohnsitzstaat des Kindes angepasst hat.

EU

18. Mai 2020 / 11:41 Uhr

Indexierter Mindestlohn für Europa, aber kein indexiertes Kindergeld: EU misst mit zweierlei Maß

In einem Interview mit der Irish Times sprach sich Nicolas Schmit, sozialdemokratischer EU-Kommissar aus Luxemburg,  für die Einführung eines europaweiten Mindesteinkommens aus. Entsprechende Vorarbeiten sollen bis Juli 2020 in Angriff genommen werden. Vor allem jene, die gar kein Einkommen haben, sollen von den Plänen profitieren. Schmit ist sicher, die Coronavirus-Krise habe aufgezeigt, wie notwendig ein solches Mindesteinkommen sei. Durch  das Virus sei mit der Vernichtung von Abermillionen Arbeitsplätzen zu rechnen. Man müsse die davon betroffenen Menschen davor bewahren, in die Armutsfalle zu geraten.

EU-Länder für Mindesteinkommen

Auch Italien, Portugal und Spanien forderten jüngst die Schaffung eines rechtsverbindlichen EU-Rahmens zugunsten eines europäischen Mindesteinkommens. Deutschland wolle laut Schmit die Frage unter seiner ab Juli 2020 beginnenden Ratspräsidentschaft erörtern. 23 EU-Parlamentarier haben in einem Schreiben ebenso an besagten EU-Kommissar eine solche Forderung erhoben.

EU-Staaten sollen jeweilige Mindesteinkommen veanschlagen

Derzeit sei nicht daran gedacht, Zahlungen von Mindesteinkommen zentral von Brüssel aus zu steuern, vielmehr sollen die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein solches zu garantieren. Dessen Höhe könne aber dann von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Das Mindesteinkommen Bulgariens werde nicht das gleiche sein wie das der Niederlande, Schwedens oder Luxemburgs. Es müsse an die Lebenshaltungskosten angepasst sein, erklärte Schmit.

 Diskrepanz zu “Kindergeld-Verfahren” gegen Österreich

Unter diesen Umständen erscheint es umso unerklärlicher, warum die EU-Kommission 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hat, weil dort beschlossen worden war, Zahlungen des Kindergelds ins Ausland an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitz-Staat des jeweiligen Kindes anzupassen. Ein entsprechender Beschluss, gegen Österreich deswegen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzubringen, ist nun vergangene Woche, am 14. Mai, gefällt worden.

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