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Asylanträge sind in Ungarn künftig nur noch aus dem Ausland möglich.

22. Mai 2020 / 14:59 Uhr

Ungarn: Asylanträge künftig nur noch aus dem Ausland möglich

Ungarn tritt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof die Flucht nach vorne an: der EuGH hatte dieser Tage das Asylanten-Anhaltelager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze für unvereinbar mit EU-Recht erklärt und argumentiert, die Bedingungen, denen Asylbewerber dort ausgesetzt seien, glichen angeblich einer Inhaftierung. Ungarn zieht hieraus nun die Konsequenz und schließt das Lager komplett. Und: Asylanträge sind ab sofort nur noch aus dem Ausland möglich.

Orban folgt damit einem EuGH-Urteil

Ungarn und Viktor Orban folgen mit dem Schritt dem Urteil des EuGH, wie auch Regierungsmitglied Gergely Gulyas erklärte. Die Regierung sei zwar nicht einverstanden mit dem Urteil. Doch als EU-Mitgliedstaat sei Ungarn verpflichtet, diesem zu folgen. Wer künftig einen Asylantrag für Ungarn stellen wolle, der könne das ab sofort nur noch außerhalb Ungarns tun, in ungarischen Botschaften oder Konsulaten in Nicht-EU-Ländern, betonte der Minister

“Man wird uns nicht austricksen”

Die durch die Schließung der Transitzone an der Südgrenze aktuell betroffenen 280 Personen werden in ein Auffanglager gebracht, teilte Gulyas mit. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hatte laut tagesschau.de bereits andeutet, sein Land könnte das Urteil missachten. Der Richterspruch ziele darauf ab, den EU-Mitgliedsländern gegen ihren Willen Migranten aufzuzwingen, sagte er im staatlichen Rundfunk. “Aber man wird uns nicht austricksen”, fügte er hinzu. Im Zweifelsfall habe die ungarische Verfassung Vorrang vor dem EuGH-Urteil.

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