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Bundeskanzler Sebastian Kurz hat Lockerungen der Corona-Regeln versprochen. Tatsächlich gibt es sogar einige Verschärfungen.

27. Mai 2020 / 16:11 Uhr

Von wegen Lockerung der Corona-Regeln: Sogar neue Verschärfungen beschlossen

Sehen so die von Bundeskanzler Sebastian Kurz versprochen „Lockerungen“ der Regeln in der Corona-Krise aus? Die jüngste Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zur Covid-19-Lockerungsverordnung veranschaulicht, dass der Corona-Wahnsinn munter weitergeht.  Von einer Vereinfachung der Regeln, wie sie Kurz versprochen hat, kann keine Rede sein. Es kommen sogar neue Verschärfungen dazu.

Unzensuriert führt die Fassung der Covid-19-Lockerungsverordnung vom 27. Mai 2020 an sowie jene Änderungen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wenn ein Kundenbereich einer Betriebsstätte betreten wird, muss eine Schutzmaske getragen werden. Neu ist lediglich, dass die Schutzmaske nicht getragen werden muss, während sich die Personen auf ihren Sitzplätzen oder gekennzeichneten Plätzen aufhalten.

Ein Absatz lautete zuletzt wie folgt:

Kann auf Grund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.

Nun wird dieser Absatz komplizierter:

Kann auf Grund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams, der Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.

Taxi-Schikanen nun auf andere Fahrgemeinschaften ausgedehnt

Lockerung sucht man auch bei Taxifahrten vergebens. Bis dato ist es nur zulässig, dass pro Sitzreihe zwei Personen befördert werden dürfen. Der entsprechende Gesetzestext wird von „Fahrgemeinschaften“ auch noch auf Gelegenheitsverkehr, Ausflugsschiffe, Seil- und Zahnradbahnen ausgedehnt, womit nun auch noch mehr Verschärfungen geschaffen wurden.

Was den Besuch von Bädern betrifft, so gilt:

Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

Corona-Wahnsinn auch bei Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind untersagt. Diese Arten sind umfasst: Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen.

Lockerungen, wenn man so will, gibt es faktisch nur bei Veranstaltungen, die sitzend stattfinden, womit der Besuch von Theatern und Kinos eingeschränkt sein dürfte.

Im Gesetz heißt es:

Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig. Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

Keine Grenz-Erleichterungen für Pfingsturlauber

Alle jene, die zu Pfingsten einen Ausflug in ein Nachbarland oder einen Besuch von dort geplant haben, wurden vom Gesundheitsminister ebenfalls enttäuscht: Denn auch im Grenzverkehr bleiben die für Ende Mai angekündigten Lockerungen vorerst aus. Wie eine Bürgerin, die zu Pfingsten eine Reise ins benachbarte Ausland geplant hatte, via Anfrage zufällig aus dem Anschober-Ministerium erfuhr, gelten für Grenzübertritte weiterhin rigorose Bestimmungen:

Die Verordnung hinsichtlich Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten wird verlängert werden. Eine Einreise ist dann – wie von Ihnen richtig angemerkt – entweder mit der Vorlage eines Gesundheitszeugnisses oder dem Antritt einer 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verbunden.

Hofer empört über “Last-Minute”-Verordnung Anschobers

FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer zeigt sich fassungslos: „Das Gesundheitsministerium hat ein Problem – und das heißt Rudolf Anschober. Wieder einmal stellt er mit einer „Last-Minute“-Verordnung die Menschen vor vollendete Tatsachen. Das ist kein Krisenmanagement, sondern ein hilfloses Herumrudern. Wenn sich die Dame nicht vorab aus eigenem Antrieb erkundigt, müsste sie die nächsten beiden Wochen in Heimquarantäne verbringen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie diese schwarz-grüne Bundesregierung die Menschen an der Nase herumführt.“

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