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Die österreichische Hochschülerschaft ruft im Januar 2020 zu einer zuvor verbotenen Protestaktion auf. Verantwortlich dafür zeigt sich nun niemand.

2. Juni 2020 / 00:10 Uhr

Linksextreme Umtriebe: Wer hat Kontrolle über die Österreichische Hochschülerschaft?

Vor der Coronavirus-Krise war es für Verbindungsstudenten gang und gäbe, jeden Mittwoch während des laufenden Studiensemesters den traditionellen “Farbenbummel” abzuhalten. Dabei traf man sich um 12.00 Uhr vor der Hauptuniversität Wien. Dies sollte auch am 22. Jänner 2020 so sein. Diesmal allerdings riefen Gruppierungen des gegenüberliegenden politischen Spektrums dazu auf, die Versammlung zu verhindern, darunter auch die als besonders linkslastig bekannte Österreichische Hochschülerschaft (ÖH).

Beschützt Polizei “Rechtsradikale”?

Die ÖH wollte sogar speziell für ihr Vorhaben eine Kundgebung gegen, wie es von ihrer Seite heißt, “deutschnationale Verbindungen” anmelden. Dies geht aus einer Presseaussendung des ÖH-Referats für Öffentlichkeitsarbeit hervor. Die Polizei habe aus fadenscheinigen Gründen allerdings diese Protestaktion abgesagt. Medial wurde es so umgedeutet, als würde die österreichische Polizei sich für Rechtsradikale einsetzen. So sagt Jasmin Chalendi vom Vorsitz-Team der ÖH:

Diese skandalöse Entscheidung reiht sich ein in eine lange Kette von Diffamierungsversuchen, Demoverboten und anderen Formen der Repression gegen antifaschistische Proteste.

ÖH unterstützt Plattform “Radikale Linke”

Dass der traditionelle “Farbenbummel” jedoch seit fünf Jahren ebenso rechtzeitig jede Woche als Demonstration angekündigt werden muss und so weit weg von Willkür und Verfassungswidrigkeit ist, wurde nicht erwähnt. Es wurde der ÖH also untersagt, eine Gegendemonstration abzuhalten. Sie ließ es sich dennoch nicht nehmen, den Aufruf der “Plattform Radikale Linke” zu unterstützen, sich an jenem 22. Jänner zusammenzutun, um den immer friedlich abgehaltenen “Farbenbummel” zu verhindern.

“Radikale Linke” erhält öffentliche Plattform 

Für Carla Sedlacek von der “Plattform Radikale Linke”, die nicht zur ÖH gehört, ist klar:

Antifaschistischer Protest lässt sich nicht verbieten, auch wenn uns die legalen Mittel dazu entzogen werden. Als Studierende dieser Universität und als AntifaschistInnen sind diese politischen Zustände untragbar. Wir schlagen daher lautstark Alarm und rufen dazu auf, am Mittwoch, 22. 1. 2020 ab 12 Uhr die Unirampe zu besetzen.

Minister Faßmann weist Verantwortung von sich 

In einer parlamentarischen Anfrage hinterfragte Martin Graf, Obmann des FPÖ- Wissenschaftsausschusses, das genaue Vorgehen des Wissenschaftsministeriums in dieser Sache. ÖVP-Wissenschaftsminister Heinz Faßmann versicherte, dass ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die für den Aufruf verantwortlichen Personen eingeleitet wurde. Mehr könne er jedoch nicht erwirken, da die Hochschülerschaften Körperschaften eigenen Rechts seien und sie ihre Angelegenheiten dementsprechend selbst verwalteten. Die “Plattform Radikale Linke” unterläge überhaupt nicht seiner ministeriellen Aufsicht, da diese keine Gruppe der ÖH sei. Um solcherart unangemeldete Proteste künftig bereits im Vorhinein zu unterbinden, meint Faßmann:

Präventivmaßnahmen müssten im Rahmen des jeweiligen Hausrechts vorgenommen werden.

In diesem Fall müsste also die Leitung der Universität Wien, das Rektorat, selbst rechtliche Schritte unternehmen. Doch die glänzte bisher durch absolute Untätigkeit. Kein Wunder also, dass Linksextreme auf der Uni unter dem Schutzschirm der ÖH quasi Narrenfreiheit genießen, etwa bei den irren Störungen bzw. Verhinderungen der Vorlesungen des angeblich “rechten” Historikers Lothar Höbelt.

Unklares rechtliches Verhältnis 

Demgegenüber schreibt das Hochschülerschaftsgesetz vor, dass die österreichischen Hochschülerschaften unter Aufsicht des Wissenschaftsministers stehen. Wer hat also die Aufsicht über die Hochschülerschaft und in diesem Fall über Partner ihrer offensichtlichen Kooperation, und wie lange wird die Verantwortung noch dem jeweils anderen zugeschoben?

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