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Selbst Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (Mitte) will sich nicht auf die Antisemitismus-Statistik der Polizei verlassen.

4. Juni 2020 / 23:26 Uhr

Antisemitische Straftaten von Moslems: Im Zweifel alles “rechtsextrem”

Antisemitische Straftaten werden immer häufiger, und meistens kommen die Täter aus der “rechtsextremen” Ecke – so kennt man die Ergebnisse der meisten Studien, die sich mit Straftaten gegen Juden beschäftigen. Da verwundert es umso mehr, dass der Präsident des Verfassungsschutzes und CDU-Mitglied Thomas Haldenwang im Interview mit der Süddeutschen Zeitung unerwartet aus dem Nähkästchen plauderte: Der Chef des Inlandsgeheimdienstes und Nachfolger von Hans-Georg Maaßen findet die Zahlen seiner eigenen Behörde zu antisemitischen Delikten nicht repräsentativ.

Fallstudie des Verfassungsschutzes “nicht repräsentativ”

Bereits seit Herbst 2015 führt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine  “Fallsammlung antisemitische Ereignisse mit vermutetem islamistischem Hintergrund”, bereits etwa 700 Fälle sind darin schon gelistet – repräsentativ ist diese “Fallsammlung” allerdings nicht, findet Haldenwang. Außerdem meint er, dass Judenfeindlichkeit “von praktisch allen nennenswerten islamistischen Organisationen vertreten wird, die in Deutschland aktiv sind”, dazu kämen auch Delikte von Personen, die zwar keine Islamisten sind, aber eine Ideologie “muslimischer kultureller Prägung” hätten, so der 60-jährige Verfassungsschutz-Präsident.

Zudem sollte man aus der Akte keine “allzu präzisen Schlüsse ziehen” – es hänge von “vielen Zufällen” ab, welche antisemitischen Straftaten oder Vorfälle überhaupt Eingang in die Akten des Verfassungsschutzes finden würden:

Es ist nur ein kleiner Ausschnitt der verstörenden Wahrheit.

Sogar ungeklärte Fälle automatisch “rechts”

Die Polizeibehörden erfassen also die Delikte aus Judenfeindlichkeit nicht in repräsentativer und “belastbarer Weise”, denn im Zweifelsfall werden vom Bundeskriminalamt (BKA) alle erfassten Vorfälle als “rechtsextrem” gezählt. Antisemitische Straftaten werden in der Kriminalstatistik des BKA grundsätzlich in den “Phänomenbereich PMK – rechts”, also “politisch motivierte Kriminalität” von “rechts” zugeordnet, solange sich aus den Tatumständen oder der Gesinnung des Täters kein Verdacht auf ein anderes Tatmotiv ergibt.

Wie absurd die Antisemitismus-Statistik der Polizei ist, zeigt sich auch darin, dass sogar nicht aufgeklärte Straftaten als “rechtsextrem” eingestuft werden: Etwa im Jahr 2014, als beim antisemitischen Al-Quds-Marsch von Anhängern der schiitischen Hisbollah “Sieg Heil” geschrien wurde.

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