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Rechtsansicht - Susanne Fürst

Susanne Fürst übt Kritik an der “Soko Tape” und ihrem Leiter Andreas Holzer. Die eigene PR-Show war ihm wichtiger als Information und echte Aufklärung.

13. Juni 2020 / 14:17 Uhr

Das Video ist da! – Eine österreichische Posse

Diesen großen Auftritt wollte er sich durch nichts und niemanden nehmen lassen: Einmal im großen Scheinwerferlicht stehen; in die Kriminalgeschichte eingehen als der unbeugsame, unermüdliche Kämpfer für Aufklärung, der endlich Licht in den brisantesten Politkrimi der letzten Jahrzehnte bringt. Andreas Holzer, Leiter der Abteilung „Allgemeine und organisierte Kriminalität“ im Bundeskriminalamt und der Sonderkommission Ibiza („Soko Tape“), bastelte sich zum Jahrestag der Veröffentlichung des Ibiza-Video seinen eigenen Karrierehöhepunkt.

Kommentar von Dr. Susanne Fürst

Am Dienstag, dem 26. Mai 2020, zog er in einer Pressekonferenz Bilanz über ein Jahr Ibiza-Ermittlungen. Mehr als 40 Ermittlungsverfahren, 55 Hausdurchsuchungen, zehn freiwillige Nachschauen, 259 Vernehmungen, 15 langfristige Überwachungen, fünf Festnahmeanordnungen und 13 Rechtshilfeersuchen wegen insgesamt 31 unterschiedlicher Delikte seien vollbracht worden, 34 Terabyte an Daten sichergestellt und – die Sensation – das Ibiza-Video sei in voller Länge aufgefunden worden. Zwölf Stunden und 32 Minuten und weitere Videos mit Vorbereitungshandlungen und Aktionen nach der Aufnahme in Ibiza.

Holzer präsentierte zudem die Fahndungsfotos der falschen Oligarchennichte und die technische Ausrüstung, mit der die stundenlangen Gespräche mit Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus aufgezeichnet worden waren. Er begnügte sich aber nicht mit der Präsentation des Fahndungserfolgs, sondern gab – als Kriminalbeamter – auch gleich seine juristische Einschätzung kund, wonach auf dem Band „nichts strafrechtlich Relevantes zu sehen“ sei. Das sollte heißen, eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft würde sich eigentlich erübrigen, denn der Herr Ministerialrat hat seine unfehlbare Einschätzung schon abgegeben.

Damit kein Minister, kein Sektionschef oder Staatsanwalt seinen Auftritt stört, dürfte er die Pressekonferenz überfallsartig und im Alleingang geplant haben, desgleichen die darauf erfolgten medialen „Talk“-Auftritte. Die Staatsanwaltschaft Wien wurde in die entsprechende Presseaussendung nicht involviert, nur in letzter Sekunde informiert.

Die Staatsanwaltschaften

Nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos am 17. Mai 2019 wurden die Kompetenzen zur Strafverfolgung in dieser Causa wie folgt aufgeteilt: Die Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) erhielt die Zuständigkeit für die Ermittlungen über Hintergründe und Herstellung des Videos; die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde mit den Korruptionsermittlungen betraut, also mit der strafrechtlichen Bewertung der vor der Kamera von Strache und Gudenus geäußerten Peinlichkeiten.

Die im Bundeskriminalamt (BK) im Innenministerium eingesetzte Sonderkommission Ibiza (“Soko Tape”) unter der Leitung von Superstar Andreas Holzer sollte im Auftrag der beiden Staatsanwaltschaften „auf der Straße“ ermitteln. Die Oberstaatsanwaltschaft wies die WKStA bereits am 18. Mai 2019 an, das ganze Video-Material herbeizuschaffen. Diese Weisung setzte die WKStA durch eine Ermittlungsanordnung an die “Soko Tape” um, das Video in seiner gesamten Länge sicherzustellen. Dies bedeutet, die SOKO Tape ist bei ihren entsprechenden Ermittlungen das Hilfsorgan der WKStA und dieser berichtspflichtig. Dies gilt genauso gegenüber der StA Wien, da die Soko für diese ebenso als Hilfsorgan bei sämtlichen Ermittlungen zu den Hintergründen der Falle tätig ist.

Nach den ersten Tagen des Untersuchungsausschusses und den Aussagen der Minister Nehammer, Zadic und von Soko-Leiter Holzer ergibt sich folgendes Bild: Der Zugriff auf das Video fand am 21. April 2020 statt. Die StA Wien wurde umgehend vom Auffinden des Videos informiert, die WKStA hingegen nicht eingeweiht.

Die WKStA wurde offensichtlich brüskiert. Sie erfuhr bis zur Pressekonferenz von Holzer nichts vom Auffinden des Videos. Holzer meinte dazu, dass die Soko das Video ja nur im Auftrag der StA Wien sichergestellt hätte und die StA Wien die WKStA informieren hätte müssen – was allerdings rechtswidrig gewesen wäre. Die WKStA erließ die entsprechende Ermittlungsanordnung zur Auffindung des Videos an die “Soko Tape” und hätte daher sofort – von der Soko – verständigt werden müssen. Die WKStA ermittelte bereits gegen Strache, Gudenus, Hartwig Löger und weitere Personen wegen Korruptionsverdachts aufgrund der am Videozusammenschnitt geäußerten Aussagen. Das Verhalten des Kriminalbeamten Holzer bedeutet nichts anderes, als dass er der zuständigen Staatsanwaltschaft das wichtigste Beweismittel vorenthielt und die Ermittlungen verzögerte. Doch der PR-Coup in eigener Sache war offensichtlich wichtiger als eine seriöse Vorgehensweise.

Die Minister

Innenminister Nehammer erfuhr laut seiner Aussage im U-Ausschuss rund einen Monat nach dem Fund des Videos am 21. April von seinem Kabinettchef von der Sache. Auch Minister Nehammer wollte angesichts „1 Jahr Ibiza“ zu den Ermittlungserfolgen der “Soko Tape” eine Pressekonferenz geben und fragte bei Justizministerin Zadic an, ob man sich gemeinsam ins Scheinwerferlicht begeben solle, ohne ihr aber vom Auffinden des Videos zu erzählen(!). Er habe Zadic bei seinem Vorschlag über eine „Reihe von Ermittlungserfolgen“ informiert, das Video sei aber nicht Inhalt des Gesprächs gewesen, obwohl er davon bereits wusste. Es sei nicht seine Aufgabe, die Justizministerin über die einzelnen Ermittlungserfolge zu informieren, sie habe ja die StA ohnehin im Haus. Nehammer betonte zum Abschluss, dass die Zusammenarbeit zwischen Innenministerium und Jusitz „sehr professionell“ sei und es „eine gute Gesprächsbasis zwischen ihm und Zadic“ gebe.

Zadic erfuhr nach ihrer Aussage vom Fund des Ibiza-Videos aus den Medien. Sie wurde weder von der StA Wien, von ihren eigenen Mitarbeitern (darunter ihr Sektionschef Pilnacek!) noch von Nehammer informiert. Doch unverdrossen betonte Zadic, dass ihr Verhältnis zu Nehammer nach wie vor „ausgezeichnet“ sei. Es mache aus ihrer Sicht auch keinen Unterschied, ob sie einige Tage früher oder später von der Existenz des Videos erfahren habe. Sie erwarte auch nicht, dass der Innenminister sie zu dieser Sache informiere. Zudem berichte die Staatsanwaltschaft nur über „bedeutende“ Verfahrensschritte. Ob der Fund des ganzen Materials bedeutend sei oder nicht, ließ die Ministerin offen. Das Ibiza-Video bewegte zwar buchstäblich die ganze Welt, doch für Zadic ist nicht sicher, ob es „bedeutend“ sei. Auch die Staatsanwaltschaften würden „gut zusammenarbeiten“ und „Herrinnen über das Verfahren“ sein. – Unglaublich.

Mittlerweile wurden das Video und der Abschlussbericht der “Soko Tape” über die Auswertung des Videos an die Staatsanwaltschaften ausgefolgt. Warum die Soko mehr als vierzig Tage für die Auswertung brauchte (im Vergleich zu den deutschen Journalisten, die nur drei Tage für ihre Aufbereitung benötigten) und was sie in dieser Zeit genau machte, wird sie uns nicht verraten. Nun prüfen laut Justizministerium die Staatsanwaltschaften das Bildmaterial und ob eine Herausgabe an den Untersuchungsausschuss die Ermittlungen gefährden würde. – Alles ganz nach Vorschrift!

Der Drahtzieher der Ibiza-Falle springt ein

Das geradezu groteske Ende der Geschichte: Der deutsche Anwalt, der den Ibiza-Detektiv H. vertritt, bot dem Ibiza-Ausschuss das gesamte Video samt einer Tonspur in einem Brief an. Es handelt sich um jenen Detektiv, der eine zentrale Rolle bei der Herstellung des Videos spielt; er gab sich gegenüber Strache und Gudenus als Vertrauter der Oligarchin aus und tritt auch im Video als ihr Begleiter auf. Besonders interessant ist die Aussage im Brief, dass weder die “Soko Tape”, noch die Staatsanwaltschaft Wien jemals versucht hätten, über den Detektiv bzw. seinen Anwalt das Video zu erhalten! Wie kann es sein, dass unser glorreicher „Super-Krimineser“ Holzer diesen naheliegenden Ermittlungsschritt nicht tätigte, sondern lieber „in akribischer Kleinstarbeit“ auf tausend Umwegen sich an das Video herantastete?

Vielleicht hätte man es ganz einfach durch eine Anfrage bereits vor Monaten erlangen können. Und für diese Arbeit lässt sich der Herr zum Jahrestag seiner Soko-Leitertätigkeit feiern!

Erinnerungen an den Fall Unterweger

PS: Mich erinnert diese österreichische Beamtenposse rund um die Ibiza-Vorgänge an eine andere Gesellschafts- und Justizgroteske anlässlich eines der größten Kriminalfälle Österreichs Anfang der 90er Jahre, in dem Andreas Holzers Vorgänger – Hofrat Ernst Geiger – eine erhebliche Rolle spielte.  Jack Unterweger, der sadistische Frauenmörder, wurde 1990 auf Drängen der Wiener Schickeria bedingt aus der Haft entlassen. Er hatte sich gekonnt zum „Häfen-Poeten“ hochstilisiert, und die linke Künstler- und bereits damals vorhandene Gutmenschenszene setzte sich unermüdlich für den „Geläuterten“ ein. Nach seiner Freilassung ging er an den nobelsten Adressen ein und aus, die Promis scharten sich um ihn und der ORF gab ihm eine breite Plattform.

Zeitgleich mit Unterwegers Freilassung beginnt eine geheimnisvolle Mordserie an Frauen in Österreich. Das Innenministerium setzt zur Aufklärung der Mordserie eine Sonderkommission unter Leitung von Ernst Geiger ein. Unterweger – der geheime Mörder – berät vor laufender Kamera die Wiener Polizei zur Psyche von Frauenmördern. Er gibt Tipps und Ratschläge, wie man so ein Monstrum überführen könne(!) Schließlich stellt ein Grazer Staatsanwalt einen Haftbefehl aus, Unterweger gelingt die Flucht nach Miami und wird nach der Auslieferung der Amerikaner in Österreich wegen neunfachen Frauenmordes verurteilt. Sieben Frauen davon wurden in den 673 Tagen ermordet, in denen sich Unterweger nach seiner bedingten Entlassung in Freiheit befand, bis er verhaftet wurde. Er ermordete also unter bzw. vor den Augen der Polizei ungehemmt eine Frau nach der anderen in immer kürzeren Abständen. Nach dem Urteil beging er Selbstmord.

Unterwegers Fall galt bis dato als Paradefall, wie Arbeit von Polizei und Justiz NICHT aussehen sollte.

Dr. Susanne Fürst ist Rechtsanwältin und seit 2017 Nationalratsabgeordnete der FPÖ. Im Freiheitlichen Parlamentsklub ist sie Obmannstellvertreterin und für die Bereiche Verfassung, Menschenrechte und Geschäftsordnung verantwortlich. Zudem vertritt sie die FPÖ im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss. Fürst schreibt für unzensuriert regelmäßig die Kolumne „Rechtsansicht“.

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