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Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) schufen Gesetze und Verordnungen, die einem Rechtsstaat unwürdig sind. Deshalb beschäftigt sich jetzt der Verfassungsgerichtshof damit.

10. Juli 2020 / 03:27 Uhr

Nächste Runde im Match Kanzler Kurz´ “Spitzfindigkeiten” gegen den Rechtsstaat

Wenige Tage, nachdem das Wiener Landesverwaltungsgericht einem Bürger recht gab, der eine Corona-Strafe in der Höhe von 360 Euro für Sitzen im Park beeinsprucht hatte, muss die schwarz-grüne Regierung eine nächste Niederlage hinsichtlich ihrer Corona-Radikalmaßnahmen einstecken. So hat das Landesverwaltungsgericht Wien jetzt erkannt, dass die Strafen, die wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen in den letzten Monaten verhängt wurden, gesetzlich nicht gedeckt seien.

Verordnungen durch das Covid-19-Maßnahmengesetz nicht gedeckt

Hintergrund des Erkenntnisses ist der Widerspruch zwischen den Regierungserklärungen und dem Covid-19-Maßnahmengesetz und den dann erlassenen Verordnungen. Ein Zustand, der letztlich bis heute anhält. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ließ den Juristen, die den Mangel schon länger kritisieren, ausrichten, dass dies bloß juristische „Spitzfindigkeiten“ seien.

Doch so kann sich nur ein autoritärer Herrscher über den Rechtsstaat hinwegsetzen. Das Land Niederösterreich hat daher beschlossen, die verhängten Strafen zurückzubezahlen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) lehnte jedoch eine generelle Amnestie bis jetzt ab.

Rudi Ratlos macht sich noch keine Gedanken

Nun legte das Landesverwaltungsgericht Wien nach. Es stellte einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof, die Verordnung zu kippen. Die Beschränkung der Grundrechte – und das waren die Ausgangsbeschränkungen – dürften, so die Juristen, „nicht extensiv ausgelegt werden“.

Im Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne) wartet man jetzt erst einmal ab, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet. Erst dann will man sich Gedanken machen.

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