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BLM Berlin

Zweierlei Maß: Bei Demonstrationen gegen Rassismus ist Abstandhalten nicht nötig, bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen schon.

1. August 2020 / 17:24 Uhr

Was „Black lives matter“ darf, wird bei Demo gegen Corona-Maßnahmen bestraft

Am heutigen Samstagnachmittag fand in Berlin eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen statt. Laut Polizei protestierten 17.000 Teilnehmer.

Gleich zu Beginn maßregelte die Polizei: Abstandsregeln würden nicht eingehalten, nur die wenigsten trügen einen Mund-Nasen-Schutz. Schließlich erstattete die Polizei Strafanzeige gegen den Veranstalter wegen Nichteinhaltung der Hygieneregeln. Damit musste der Veranstalter den Protestmarsch in Richtung Brandenburger Tor vorzeitig beenden.

Quod licet Iovi, non licet bovi

Rückblende: Erst vor zwei Monaten demonstrierten 15.000 Personen in Berlin für „Black lives matter“. Ohne Beachtung der Abstandsregeln, vielfach ohne Mund-Nasen-Schutz. Die TAZ schrieb entschuldigend:

Bei der letzten Black-Lives-Matter-Demonstration am Alexanderplatz am 6. Juni mit über 15.000 Menschen konnten zuletzt Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden, viele Teilnehmer:innen verzichteten auf das Tragen von Masken.

Diese Demonstration wurde von der Polizei weder aufgelöst, noch erhielt der Veranstalter eine Strafanzeige.

Gleiches Recht für alle – das war einmal!

Hingegen wurde die Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen von den Mainstream-Medien, etwa der Welt, ganz bewusst ins rechtsextreme Eck, also ins Eck der Unberührbaren, gedrängt:

Das Motto der Kundgebung lautet „Das Ende der Pandemie – Tag der Freiheit“. Den Titel „Tag der Freiheit“ trägt auch ein Propagandafilm der Nazi-Ikone Leni Riefenstahl über den Parteitag der NSDAP 1935.

Es gibt eben offenbar gewollte und nicht gewollt Willensbekundungen der deutschen Bürger. Oder hat sich die Gesetzeslage seit Juni in Berlin geändert? Wenn nein, warum wird Gleiches nicht gleich geahndet, was den Rechtsstaat von der Willkür unterscheidet?

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