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Goldbarren

Aktuell schützt nur Gold im physischen Besitz vor dem Zugriff des Staates.

15. August 2020 / 09:09 Uhr

Nach Commerzialbank-Crash: Wie sicher sind Spareinlagen? – Eine Warnung!

Die Turbulenzen um die Commerzialbank Mattersburg im Burgenland werfen eine Vielzahl von Fragen auf. Die für den Sparer wohl wichtigste Frage ist die nach der Sicherheit seiner Einlagen. Zwar sind Einlagen bis zu 100.000 Euro derzeit durch die Einlagensicherung vor einem Konkurs oder einer Zahlungsunfähigkeit einer Bank geschützt, jedoch stellt sich die Frage, ob diese Einlagensicherung bei größeren Bankpleiten wirklich hält.

Kann man Einlagensicherungen trauen?

Wir haben gerade in der künstlich hochgeschaukelten Corona-Krise erlebt, wie über Nacht das bestehende Seuchengesetz ohne irgendwelche Übergangsfristen gestrichen und durch eine andere Regelung ersetzt wurde, bei der die geschädigten Unternehmer wesentlich weniger Schadensersatz erhielten als nach dem alten Gesetz.

Rechtssicherheit sieht anders aus und man kann auch im Falle von großen Bankpleiten nicht darauf vertrauen, dass diese 100.000 Euro-Einlagensicherung wirklich hält. Man könnte sich dann wieder auf einen Notstand berufen, mit dem man alles rechtfertigen kann.

RBI fordert Selbstbehalt bei der Einlagensicherung

Raiffeisen International preschte auch gleich mit einem Vorschlag vor, von den Bankkunden einen Selbstbehalt im Falle einer Insolvenz einer Bank einzufordern.

Für größerer Anleger, beispielsweise Unternehmen, an denen viele Arbeitsplätze hängen, ist die Einlagensicherung von 100.000 Euro ohnehin gegenstandslos. Erwirtschaftet so eine Firma in guten Zeiten einen Überschuss, so liegt es auf der Hand, diese Beträge für schlechtere Zeiten oder für notwendige Investitionen leicht verfügbar zur Hand zu haben. Ein Sparbuch mit einer jederzeit fälligen Einlage wäre da ein gutes Instrument, wenn das Unternehmen sicher sein könnte, das eingelegte Geld wiederzusehen. Wie das aktuelle Beispiel zeigt, gibt es diese Sicherheit jedoch nicht. Ein Bankguthaben ist letztlich nur ein Versprechen auf Geld, nicht das Geld selbst.

Sparer vertrauen Banken

Da die Bankzinsen für Spareinlagen faktisch auf null reduziert wurden, besteht eigentlich für niemanden eine Motivation, sein Geld auf einem Bankkonto zu belassen und stattdessen sein Geld in der Form von Bargeld in einem Tresor risikolos zu bunkern.

Um das zu verhindern, hat allerdings der Gesetzgeber durch das Geldwäschegesetz (Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung) schon seit Langem vorgesorgt.

„Geldwäschegesetz“ soll Sparer zwingen, Geld einer Bank anzuvertrauen

Dieses Gesetz deklariert in einem selbst für die meisten Juristen unverständlichen sprachlichen Geschwurbel ein faktisches Bargeldverbot für Beträge über 15.000 Euro. Dieses Gesetz verbietet zwar nicht den Besitz von mehr als 15.000 Euro Bargeld, jedoch die Verwendung von mehr als 15.000 Euro Bargeld in irgendeinem Rechtsgeschäft.

Beispielsweise darf kein Autohändler bei einem Autokauf Bargeld annehmen, das diese Höhe überschreitet. Dasselbe gilt für Immobilien. Kein Notar darf zulassen, dass der Kaufpreis für die Immobilie bar bezahlt wird. Er würde sich dadurch strafbar machen.

Bargeldnachweis praktisch verunmöglicht

Der Nachweis des rechtmäßigen Erwerbes von mehr als 15.000 Euro Bargeld ist selbst nach Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides unmöglich. Auch ist es unmöglich in irgendeine Bank mehr als 15.000 Euro in bar einzulegen. Man müsste den rechtmäßigen Erwerb dieses Geldes nachweisen, was aber in der Praxis unmöglich ist, da nicht einmal Einkommensnachweise (z.B. eine Einkommenssteuervorschreibung von einem österreichischen Finanzamt) als Beweis für den rechtmäßigen Erwerb des Betrages anerkannt wird. Ebenso wird die Abhebung von irgendeinem Konto (also sogar von demselben!) nicht als Beweis anerkannt, wenn zwischen der Abhebung des Betrages und dem Wiedereinlegen mehrere Monate verstrichen sind. Ein derartiger Fall ist unserer Redaktion bekannt. Der Betroffene ist ein schuldenfreier Akademiker mit hohem, versteuertem Einkommen.

Das „Geldwäschegesetz“ ist simpler Etikettenschwindel

Das sogenannte „Geldwäschegesetz“ ist somit nichts anderes als ein falsch etikettiertes Gesetz für ein quasi Bargeldverbot für Beträge über 15.000 Euro. Tatsächliche Geldwäsche kann damit natürlich nicht verhindert werden, denn diese findet in dem durch den Globalismus geschaffenen rechtsfreien globalen Raum statt, in dem der Kriminalität Tür und Tor geöffnet wurde.

„Geldwäschegesetz“ soll Negativzinsen ermöglichen

Der wahre Zweck des „Geldwäschegesetzes“ ist es also, die Verwendung von Bargeld massiv einzuschränken und den Bürger zu zwingen, sein Geld aus dem Banksystem gar nicht erst zu entnehmen. Dann können die Banken sogar getrost Minuszinsen verrechnen.

Ziel des Geldwäschegesetzes ist es also in Wahrheit, dem Bürger die Kontrolle über sein Geld zu nehmen. Dieser Kontrollverlust kann im Extremfall zu einem Verlust des Geldes selbst führen, wie das aktuelle Beispiel zeigt.

Sparer werden durch das „Geldwäschegesetz“ faktisch enteignet

Man könnte das „Geldwäschegesetz“ daher getrost auch als „Geldenteignungsgesetz“ bezeichnen. Ein Grundprinzip jeglicher freiheitlicher Rechtsordnung, nämlich der Schutz des Eigentums, ist somit heimlich still und leise aufgehoben worden. Dies widerspricht natürlich einer freiheitlichen Rechtsordnung zumindest dem Geiste nach. Verfassungsjuristen werden aber sicher alles, was politisch erwünscht ist, irgendwie zurechtbiegen.

Generalverdacht: Bargeldbesitzer werden a priori als Kriminelle betrachtet

Der Rechtsstaat wird durch das „Geldwäschegesetz“ auch in einer anderen Hinsicht ad absurdum geführt: Jede Person, die mehr als 15.000 Euro in bar in irgendein Rechtsgeschäft einbringen möchte, steht automatisch unter dem Generalverdacht der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Damit wird das gängige Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung, das eine Basis des Rechtsstaates ist, auch außer Kraft gesetzt.

„Geldwäschegesetz“ zwingt Sparer die Geldentwertungspolitik der EZB hinzunehmen

Hinzu kommt jetzt noch, dass der Geldwert durch die uferlose Gelddruckerei der Europäischen Zentralbank, EZB (aber natürlich auch der FED), ausgedünnt wird. Die EZB hat schon in Folge der Finanzkrise 2008 pro Jahr bis zu einer Billion Euro aus dem Nichts geschöpft und über den Ankauf wertloser „Wertpapiere“ in Umlauf gebracht. „Geld“ ist seither nur eine Zahl in einem Computer, ohne irgendeinen hinterlegten Wert.

Durch die Corona-Krise wurden jetzt die letzten Dämme gegen unbegrenzte Gelddruckerei eingerissen! Das frisch gedruckte Geld soll jetzt ohne Kreditvergabe einfach verteilt werden. An wen? Sicher nicht an den „kleinen Mann“.

Die Inflation findet derzeit nur bei Geldanlagen statt

Diese Geldpolitik hat zwar bisher die Inflation bei Konsumgüter nicht dramatisch beeinflusst, da die Produktionskapazitäten für Konsumgüter weltweit fast unbegrenzt sind, sehr wohl aber die Preise für verschiedene Anlageformen in die Höhe gedrückt, nachdem diese naturgemäß begrenzt sind: Während die Geldmenge M3 sich in den letzten 20 Jahren etwa verdreifachte, stieg beispielsweise der deutsche Aktienindex DAX nicht ganz auf das Doppelte, Immobilienpreise verdreifachten sich in diesem Zeitraum ebenfalls, der Goldpreis stieg hingegen von etwa 300 auf jetzt 2.000 Dollar.

Wie könne Sparer ihr Geldvermögen schützen?

Die Frage für den normalen Geldbesitzer ist also: Wie kann man sein Vermögen vor Bankpleiten, Minuszinsen und Inflation schützen? Die schwächste Anlagealternative ist, wie das obige Beispiel zeigt, die Aktie. Besser sind Immobilien in ihrem Ergebnis, jedoch nicht für jede Geldbörse geeignet. Obendrein sind Immobilien nicht leicht liquidierbar.

An Gold führt kein Weg vorbei

Die beste Anlagealternative ist physisches Gold, da diese erstens das beste Ergebnis für seinen Besitzer in den letzten zwanzig Jahren ergeben hat, für jede Geldbörse geeignet ist und jederzeit leicht liquidierbar ist. Wichtig ist beim Goldkauf, sich die Rechnungen aufzuheben. Anderenfalls tappt man beim Wiederverkauf auch in die Geldwäschefalle. „Papiergold“, also Zertifikate auf Gold, sind genauso nur ein Versprechen auf Gold. Ob das Gold, auf das das Zertifikat ausgestellt ist, wirklich vorhanden ist, weiß niemand. Dafür hat das Finanzamt diese Position im Wertpapierdepot ständig am Radar.

Der Höhenflug des Goldes dürfte schon bisher eine Folge der Geldpolitik der EZB und der FED, des „Geldwäschegesetzes“ und der Tatsache geschuldet sein, dass man Vermögen in Gold leichter vor dem Fiskus verstecken kann. Zwar laufen größere Goldkäufe auch über ein Konto und werden sicher im Finanzamt in irgendeiner Datei gespeichert, jedoch weiß niemand über den aktuellen Stand des Goldbesitzes Bescheid.

Wie kann ich mein Geld noch retten?

Die Investition in Gold ist also auch ein Schutz vor irgendwelchen Politikern, die so gerne bereits versteuertes Geld mit einer „Vermögenssteuer“ nachbesteuern möchten. Selbst die Variante „Geld unterm Kopfkissen“ ist in Krisenzeiten noch empfehlenswerter als Guthaben auf Bankkonten. Verzweifelte Sparer in Griechenland oder Zypern, die vor deaktivierten Bankomaten standen, werden das bestätigen können. Oder der eine oder andere Sparer im Burgenland, der mehr als 100.000 Euro der Commerzialbank Mattersburg anvertraut hatte.

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